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Kirche | Missbrauchsbeauftragte fordert "Recht auf Aufarbeitung"


Kirche
Missbrauchsbeauftragte fordert "Recht auf Aufarbeitung"

Von dpa
Aktualisiert am 16.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Kerstin ClausVergrößern des BildesKerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, spricht während einer Pressekonferenz. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa/dpa-bilder)
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Die neue Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, fordert angesichts der kirchlichen Missbrauchsskandale ein gesetzlich verankertes "Recht auf Aufarbeitung". Die Aufarbeitung könne nicht den Kirchen und dem Zufall überlassen werden, es brauche qualitativ verbindlich Standards und ein staatliches Mandat, sagte Claus am Dienstag dem Radioprogramm WDR 5.

"Die Strafverfolgung wurde unterlassen", sagte Claus. Die Aufarbeitung müsse daher rückwirkend auch für verjährte Fälle gelten. Sie habe ein Problem damit, den Tätern, die immer weitere Taten sexualisierter Gewalt angebahnt hätten, Straffreiheit zu gewähren.

Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Aufarbeitung zu stärken, sagte Claus. Dies könne nur in externen Strukturen wirklich funktionieren. Diese sollten bei ihrem Amt angesiedelt sein. "Wir arbeiten momentan ganz konkret an den Grundlagen dieses Gesetzes. Ich möchte, dass dieses Gesetz 2023 verabschiedet wird. Es gehe um ein verlässliches Mandat, Kontrolle und Ressourcen."

Historiker hatten der katholischen Kirche im Bistum Münster am Montag die Rolle einer Mittäterschaft attestiert. Der Bistumsleitung sei jahrzehntelanges Versagen und Strafvereitelung nachweisbar. Überführte Priester seien nicht aus dem Klerikerstand entfernt worden und hätten so weitere Kinder missbrauchen können.

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