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Oberverwaltungsgericht | Urteil: Land muss Feuerwehr-Ruhestand per Gesetz regeln


Oberverwaltungsgericht
Urteil: Land muss Feuerwehr-Ruhestand per Gesetz regeln

Von dpa
Aktualisiert am 12.07.2022Lesedauer: 1 Min.
FeuerwehrVergrößern des BildesFeuerwehrleute stehen um ein Auto, das einen Unfall gehabt hat. (Quelle: David Inderlied/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Land Nordrhein-Westfalen muss nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts die Sonderregelungen für den Ruhestand für Feuerwehrleute mit 60 Jahren gesetzlich festschreiben. Bislang hatte das Land die Altersgrenze für das Leitstellenpersonal oder Beamten am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen per Verordnung geregelt. Diese Sonderregel sei rechtswidrig, weil das Parlament darüber entscheiden müsse, hatte das OVG angemerkt (Az.: 6 A 1132/20, Urteil vom 9. Juni 2022).

Auslöser war eine Berufungsklage eines Feuerwehrmannes, der wie seine Kolleginnen und Kollegen 2018 mit Erreichen des 60. Lebensjahres ohne Abzüge in den Ruhestand gehen wollte. Das Problem: Der Mann arbeitet seit 2001 bei einer Bezirksregierung für den Katastrophenschutz am Schreibtisch. Nach Überzeugung des OVG, wie auch zuvor des Verwaltungsgerichts Köln, kommt daher für ihn der vorzeitige Ruhestand nicht infrage. Der sei nur für die Feuerwehrleute vorgesehen, die im sogenannten Einsatzdienst und somit einer besonderen Belastung ausgesetzt sind.

Das OVG in Münster verweist in seinem Urteil auf Regelungen in anderen Bundesländern wie Brandenburg, wo es Anrechnungsregeln für Zeiten mit besonderer Belastung für den Ruhestand gibt.

"Die Hinweise des OVG werden wir nun aufgreifen und uns im nächsten Schritt u.a. mit den kommunalen Spitzenverbänden über erforderliche Anpassungen abstimmen", sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums der dpa.

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