Prozess "Krankletterer von Münster" geht gegen Urteil in Berufung
Der zu einer Haftstrafe verurteilte sogenannte Krankletterer von Münster geht wie erwartet in Berufung. Das sagte der Direktor des Amtsgerichts Münster auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der 59-Jährige wurde Ende Juni in der ersten Instanz wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung, Nachstellung sowie Beleidigung und Hausfriedensbruch zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Auf Wunsch des Mannes verhandelt jetzt das Landgericht Münster seinen Fall. Der heute 59-Jährige steht seit Jahren mit seinen Nachbarn im Streit. Die griff er immer wieder verbal und auch körperlich an. Aus Protest, weil sein vermülltes Grundstück im Stadtteil Kinderhaus von den Behörden geräumt wurde, hatte er mehrfach Baukräne in der Stadt besetzt und Baustellen über Wochen lahmgelegt. Nach Angaben der Baufirma entstand dabei ein Schaden von 220.000 Euro. Er bedrohte und beschimpfte Sicherheitskräfte, Polizeibeamte, Münsters Oberbürgermeister und die Polizeipräsidentin. Bereits vor der Urteilsverkündung am Amtsgericht hatte er angekündigt, dass er die Entscheidung der Richterin und der beiden Schöffen nicht akzeptieren werde.
Der Mann wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach auf Bewährung verurteilt und ist deshalb vorbestraft. Der laut einem Gutachter psychisch kranke 59-Jährige war nach Auffassung des Amtsgerichts schuldfähig. Seine Pflichtverteidiger hatten den Mann als "Systemsprenger" bezeichnet, der nicht ins Gefängnis und nicht in die geschlossene Psychiatrie gehöre.
- Nachrichtenagentur dpa