Münster Nach Urteil: Land ändert Corona-Vorgaben für Sonnenstudios
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen die 2G-plus-Regel in Sonnenstudios hat das Land Nordrhein-Westfalen seine Corona-Schutzverordnung entsprechend geändert. Sonnenstudios dürfen demnach nun von vollständig geimpften oder genesenen Personen - 2G-Regel - besucht werden, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Fassung.
Nach der ursprünglichen Verordnung waren in Sonnenstudios nur geimpfte Besucher mit zusätzlich negativem Test zugelassen. Diese Vorgabe hatte das Gericht am Donnerstag gekippt und damit den Eilanträgen von zwei Sonnenstudio-Betreibern entsprochen. Nach Auffassung der Richter besteht beim Liegen auf der Sonnenbank keine erhöhte Infektionsgefahr. Das Land habe hier gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.