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Energierechnung: Was tun, wenn das Geld nicht reicht?


Wohin sich Nürnberger wenden können
Was tun, wenn das Geld für die Energierechnung nicht reicht?

Peter Budig

Aktualisiert am 31.10.2022Lesedauer: 4 Min.
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Ein grüner Stromstecker liegt auf einer StromrechnungVergrößern des Bildes
Stromrechnung (Symbolbild): In Nürnberg gibt es vielfältige Hilfsangebote, falls die Energiekosten zu teuer werden sollten. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv/Illustration/dpa)

Diese Sorge treibt nicht nur Nürnberger um: explodierende Energiekosten. Die N-Ergie sorgt vor. Was es sonst für Möglichkeiten für Menschen mit Geldsorgen gibt.

Seit Monaten ist es ein Hin und Her – wer blickt bei dem ganzen Energie- und Gaskosten-Wirrwarr noch durch? Hier gibt es einen Überblick, wohin sich Nürnberger bei Geldsorgen wenden können.

Energie im Jahr 2022: das große Wirrwarr

Mal ehrlich: Heizen, Sparen, Energiepreise – was ist da der aktuelle Stand? Gasumlage: Ja oder Nein? Wie kann ich sparen? Was mache ich, wenn das Geld nicht reicht? Gar nicht so einfach, auf all diese Fragen verständliche und aktuelle Antworten zu finden. Und was in Berlin beschlossen wird – gilt das dann eigentlich auch für Nürnberger?

So hieß es am Donnerstag, dass die Bundesregierung eine milliardenschwere Unterstützung für Gaskunden auf den Weg bringen will, eine Soforthilfe. Im Dezember soll der Bund einmalig die Kosten der Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Sicher ist dessen Umsetzung noch nicht.

Was tun, wenn das Geld für die Energierechnung nicht reicht?

Viele Bürger, die ohnehin jeden Monat rechnen müssen, haben Angst davor, was geschieht, falls sie nicht (mehr) zahlen können. Eines vorweg: "Wer einmal die Rechnung nicht zahlt, muss sich nicht sorgen, dass ihm gleich Strom, Gas oder Fernwärme abgestellt wird", so Stefanie Dürrbeck, Pressereferentin beim regionalen Energieversorger N-Ergie. Es gebe sehr viele Möglichkeiten, für finanzielle Engpässe Lösungen zu finden. Bei einmaligen Zahlungsschwierigkeiten kommt das Unternehmen mit Ratenplänen entgegen. Wenn die Schwierigkeiten dauerhaft bestehen, gibt es gegebenenfalls Zuschüsse der Sozialbehörden.

Wichtig ist nur, dass man seine Situation im Blick behält und mit Verantwortlichen redet. Doch wer ist für wen verantwortlich? Das ist nicht so einfach zu beantworten, denn Not kennt viele Ursachen und noch mehr gesetzliche Einordnungen. Geht es um Hilfen für Menschen, die unter das Sozialgesetzbuch II (SGB II, im Volksmund "Hartz IV" genannt) fallen? Um Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz? Studiere ich oder bin ich schon in der Rente? Je nachdem kann ein anderer Dienst zuständig sein. Auch das macht einen Unterschied: Um welche Rechnung handelt es sich? Der monatliche Abschlag, die Heizkostenjahresabrechnung, alte Schulden bei der N-Ergie?

In all diesen Einzelfällen gibt es Rat und Unterstützung, doch von wem? Jobcenter, Sozialamt, Sozialpädagogischer Fachdienst, Allgemeiner Sozialdienst und so weiter können zuständig sein.

Kostenlose Beratung in den Stadtteilen

Doch es gibt Abhilfe – zumindest für diejenigen, die im Einzugsgebiet des regionalen Energieversorgers N-Ergie wohnen. Denn dieser hat mobile Erstberatungen zu Fragen rund um die Energieversorgung in Nürnberger Stadtteilen und an verschiedenen Orten im regionalen Netzgebiet eingerichtet.

In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg fanden und finden insgesamt zwölf Termine in sechs verschiedenen städtischen Einrichtungen über das Stadtgebiet verteilt statt. Acht Termine in Rathäusern der Region ergänzen das Angebot. Diese regionalen Standorte sollen es den Bürgern einfacher machen, das Beratungsangebot niederschwellig aufzusuchen. Anwohner von Langwasser können natürlich auch in Gostenhof zum Beratungsnachmittag gehen. Eine Übersicht über die Termine gibt es hier.

Die N-Ergie ist eine Aktiengesellschaft in kommunaler Hand, die größten Aktienanteile hält die Stadt Nürnberg. Sie versorgt große Gebiete Nordbayerns mit Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Energie-Dienstleistungen. 2021 setzten die rund 2.500 Beschäftigten im Konzern mehr als 3,4 Milliarden Euro um.

Hilfe auch für einkommensschwache Familien

In Nürnberg-Schweinau zum Beispiel findet im Mehrgenerationenhaus ein solcher Info-Nachmittag statt, von 14.30 bis 19 Uhr. Die N-Ergie hat eigens Mitarbeiter ausgebildet, die auf viele Fragen Antworten wissen – dazu noch kostenlos. Zum Beispiel zu allgemein technischen Fragen: "Welche Voraussetzungen brauche ich, wenn ich mir ein Hybrid-Auto zulegen will?" Oder bei der Frage, wie sich die Energierechnung genau zusammensetzt.

Für den Themenbereich "Energie sparen im eigenen Haushalt" ist etwa Uwe Meißner zuständig. Der studierte Architekt ist Energiespar-Experte und berät im Auftrag der Stadt Nürnberg. Er – oder ein Kollege oder eine Kollegin – kommt auf Anfrage sogar nach Hause und erklärt kostenlos und individuell, wie man Energie sparen kann. Das Angebot gilt vor allem für einkommensschwache Bürger. Dieses Programm der Stadt heißt "Energiesparprojekt": Weitere Informationen gibt es hier.

Wie kann ich Energie sparen?

Auch hier versteckt sich der Teufel im Detail. Einerseits sind es "tausend Kleinigkeiten", so Stefanie Dürrbeck, andererseits hat jeder Haushalt seine Spezialität. Ein populäres Beispiel: Brauche ich unbedingt den energiefressenden Wäschetrockner? Oder gibt es einen Trockenraum? Wussten Sie, dass jedes Grad Celsius, das der Kühlschrank (unnötig?) kälter gestellt ist, eine Verbrauchserhöhung von fünf Prozent bedeutet? Sieben bis acht Grad gelten als empfohlener Richtwert.

Oder denken Sie vor der Urlaubsreise daran, den Router auszuschalten? Haben Sie einen Sparduschkopf? Achten Sie darauf, möglichst viel Wäsche bei 40 Grad zu waschen? Sind überall LED-Lampen installiert? Es gibt zig Möglichkeiten, Energie und Geld zu sparen.

Noch ein fröhlicher Tipp für "Faulenzer": Am ernergie-günstigsten spült man – mit der Spülmaschine! Diese und viele weitere Tipps finden Sie hier kompakt zusammengefasst.

Gasumlage: Was ist der aktuelle Stand und wie wirkt sie sich aus?

Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket vorgestellt, das den steigenden Energiepreisen im Land entgegenwirken soll. Von der geplanten Gasumlage, die die Gasimporteure schützen und gestiegene Kosten auf Bürger umlegen sollte, wurde Abstand genommen.

Die wichtigste Botschaft: "Die Erdgaspreise für Privatkunden bleiben damit vorerst unverändert." Die N-Ergie hat, wie die meisten Energieversorger, die Gaspreise zum 1. Oktober nicht erhöht. "Gasumlage gekippt: Preisanpassung für Erdgas hinfällig!" So titelte Nürnbergs Energieversorger in einer Unternehmensverlautbarung.

Muss ich vielleicht rückwirkend mehr für verbrauchte Energie zahlen? Zu dieser Frage wird die Antwort von Stefanie Dürrbeck ebenfalls beruhigen: Vertraglich vereinbarte Preise gelten nach wie vor. "Preisänderungen für Gas oder Strom müssen sechs Wochen vorher schriftlich angekündigt werden", erklärt sie.

Verwendete Quellen
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