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23-Jähriger fährt Fußgänger mit über 100km/h tot: Illegale Autorennen waren sein Hobby


Raser vor Gericht
Prozess um totgefahrenen Fußgänger: Illegale Autorennen waren sein Hobby

Jasmin Siebert

03.03.2023Lesedauer: 5 Min.
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Ein 23-Jähriger hat sich gestellt, nachdem er einen Fußgänger am Wochenende in der Nürnberger Innenstadt totgefahren haben soll.Vergrößern des Bildes
Großeinsatz der Polizei im Juli in der Südstadt in Nürnberg (Archivbild): Bei einem illegalen Autorennen starb ein Unbeteiligter. (Quelle: vifogra / Friedrich)

Ein Fußgänger stirbt mitten in Nürnberg. Weil ein 23-Jähriger "Spaß an zu schnellem Fahren hatte", wie das Gericht urteilte. Deshalb bekommt er jetzt eine Haftstrafe.

Zuschauer und Medienvertreter sitzen an diesem Freitagmorgen dichtgedrängt auf den Holzbänken im Amtsgericht Nürnberg. Angeklagt ist der 24-jährige T., der am 24. Juli vergangenen Jahres mit seinem Audi A7 Sportback über die Steinbühler Straße in Richtung Frauentorgraben gerast war. Wie ein Gutachter bestätigte, war er mindestens 100 km/h schnell, als er auf den Gehweg kam und einen Fußgänger erfasste. Dieser wurde durch die Luft geschleudert und starb noch an der Unfallstelle. Sein Begleiter konnte gerade noch zur Seite springen.

Nürnberg: Angeklagter wollte seine Mitfahrer beeindrucken

Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkte, raste er weiter. Er habe sich von einem roten Mercedes provozieren lassen und seine beiden Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer beeindrucken wollen. Der Tatvorwurf, den das Urteil bestätigte: verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Die Verteidigung des Angeklagten bestätigt, dass der Sachverhalt objektiv richtig sei. Leugnen hätte auch wenig Sinn, da mehrere Überwachungskameras den Unfall festgehalten haben. Die Videos werden später auch im Gerichtssaal vorgeführt und zeigen, wie das Todesopfer von einem Auto erfasst und durch die Luft geschleudert wird und dann regungslos liegen bleibt. Die Autos rasen weiter.

Angeklagter weint: "Ich fühle mich sehr schlecht"

Gleich zu Beginn des Prozesses dreht sich der Angeklagte zu den Eltern des 31 Jahre alten Todesopfers um, die direkt hinter ihm sitzen. "Ich entschuldige mich zutiefst. Ich wollte das nicht", lässt er seine Dolmetscherin übersetzen. Der Angeklagte, ein bulgarischer Staatsangehöriger, lebt nach eigenen Angaben seit etwa eineinhalb Jahren in Deutschland, zuvor habe er in Belgien in einem Restaurant gearbeitet.

Er ist verheiratet und hat einen Sohn, der wohl krank ist. Deswegen habe der Angeklagte während der Autofahrt auch am Telefon mit seiner Frau gestritten. Der jetzt Vierjährige ist bei Prozessbeginn mit dabei auf der Zuschauerbank, recht bald schickt ihn der Richter jedoch wegen Quengelei nach draußen.

Der Angeklagte T. trägt ein blaues, figurbetontes Jackett, die schwarzen Haare sind an den Seiten abrasiert. "Ich habe jemandem das Leben genommen", übersetzt die Dolmetscherin, während dem Angeklagten die Tränen kommen, "ich fühle mich sehr schlecht."

Auf Nachfrage des Staatsanwalts sagt er noch: "Ich hatte selbst keine Ruhe, ich wollte mich der Polizei stellen." Dass er aus eigenem Antrieb zur Polizei gegangen sei, um sich zu stellen, bestätigt dann auch eine Zeugin.

Zeugin: "So eine Szene sieht man sonst nur im Film"

Dass er sich am Abend nach der Tatnacht selbst der Polizei stellte, erleichterte den Ermittlern die Arbeit erheblich und ist ein Grund, warum der Prozess am Schöffengericht verhandelt wurde und nicht wie ähnliche Fälle in höherer Instanz. Die Polizei habe zwar das beschädigte Tatfahrzeug schnell finden können, wie ein leitender Ermittler später erklärte, doch den Fahrer eindeutig festzustellen, wäre schwierig geworden.

Das zeigen auch die Ermittlungen um den roten Mercedes, mit dem sich der Angeklagte ein Rennen geliefert haben soll: Bis heute steht dessen Fahrer nicht zweifelsfrei fest, er befindet sich wohl im Ausland. Seine Beifahrerin brachte – eher ungewöhnlich – einen anwaltlichen Beistand zur Zeugenaussage mit.

Als erster von zehn Zeugen wird jedoch der Begleiter des Getöteten gehört. Der damals 31-Jährige war mit seinem Freund in einem Pub und gerade auf den letzten Metern zurück zu ihrem Hotel am Plärrer. Sachlich und sichtlich um Korrektheit bemüht, berichtet der schmale, komplett schwarz gekleidete Mann, was er erlebte.

"Ich erspähte die Autos zuerst", sagt er. Dann habe er sinngemäß noch einen Kommentar der Art "der fängt ja gleich an zu driften" abgegeben, da sei es auch schon passiert. Er sprang zur Seite in eine Ausbuchtung – ein Parkplatz, wie er später erfuhr. Als er sich umdrehte, habe er gesehen, dass das Auto seinen Begleiter erfasst hatte und dieser durch die Luft flog. Er habe dann nur noch die leere Straße gesehen, die Autos waren weg.

Bis heute frage er sich, welches Modell das zweite Auto war. Zur Vermutung, dass es ein Mercedes gewesen sein könnte, sei er nicht wegen einer konkreten Erinnerung gelangt, sondern "aufgrund eines Reflexes", seiner innerlichen Reaktion, wenn er einen Audi A7 oder einen sportlichen Mercedes auf der Straße sehe.

Die zweite Zeugin ist eine junge Frau, die mit einer Freundin auf Städtetrip war. Sie seien einige Meter hinter dem Getöteten auf dem Gehweg gelaufen und nach dem Unfall panisch weggerannt. "So eine Szene sieht man sonst nur im Film", sagt sie. Sie habe so unter Schock gestanden, dass sie die Notrufnummer mehrmals falsch eingetippt habe. Noch heute erschrecke sie, wenn ihr nachts Autos entgegenkommen.

Autorennen – ein Hobby des Angeklagten?

Dann tritt der jüngere Bruder des Angeklagten auf, er trägt die gleiche Frisur und ein ähnliches Jackett, nur das Blau ist heller. Der damals 17-Jährige saß auf der Rückbank und filmte die Autofahrt. Das ergab die polizeiliche Auswertung seines Handys, auch wenn er das Tatvideo gelöscht hat.

Dafür fanden die Ermittler unzählige Videos anderer Autorennen auf seinem Handy. "Das scheint das Hobby der beiden gewesen zu sein", sagt der Richter über die beiden Brüder. Dreimal musste der Angeklagte schon Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit zahlen. Die Auswertung der Handyvideos des jüngeren Bruders ergab, dass sich der Angeklagte auch mit seinem Geschäftspartner schon Autorennen geliefert hatte. Im Prozess macht der kleine Bruder keine Angaben.

Richter: "Sie lügen wie gedruckt"

Der zweite Mitfahrer in der Unfallnacht, der damals 21-jährige M., redet sich dafür um Kopf und Kragen. Obwohl er auf dem Beifahrersitz saß, will der damals 21-jährige M. nicht mitbekommen haben, wie ein Mensch direkt vor ihm auf die Windschutzscheibe geprallt ist. Er habe auf seinem Handy gespielt und könne sich ansonsten auch nicht mehr so gut erinnern. Er redet selbstsicher und breitet die Arme, die in einem modischen braunen Cordanzug stecken, vor sich auf den Tisch. "Sie lügen wie gedruckt", sagt der Richter und verzichtet darauf, den Zeugen zu vereidigen.

Weiterhin als Zeugin tritt eine 45-jährige Frau auf, die gerade an der Ampel wartete, als die Autos angerast kamen. Sie sei es gewesen, die eine Decke über den sterbenden Mann gebreitet und versucht habe, den Verkehr "herunterzuregeln". Der Mercedes sei dann erneut mit überhöhter Geschwindigkeit zurückgekehrt und über den Beutel des Unfallopfers gefahren. "Normalerweise bin ich sehr souverän, so schnell bewegt mich nichts", sagt die resolut wirkende Frau. Doch nach dieser Nacht konnte sie eine Woche nicht arbeiten.

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Gegen 13 Uhr fällt der Richter das Urteil: drei Jahre und sieben Monate Haft. Einen neuen Führerschein kann der Angeklagte frühestens nach drei Jahren beantragen. Der Richter blieb nur knapp unter der Forderung des Staatsanwalts, die zwei Monate höher lag.

In seiner Urteilsbegründung führte der Richter aus, für den Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft ist, sich ernsthaft entschuldigte und sich selbst der Polizei stellte, ohne sich vorher groß mit seinen Mitfahrern abzusprechen. Gegen ihn spreche jedoch, dass die Raserei tödlich endete und seine Motivation nicht nachvollziehbar sei. Frust wegen des schlecht laufenden Dönerladens und Streit mit der Ehefrau wegen des kranken Kindes seien keine Gründe für die Raserei.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Angeklagte "gewissen Spaß an zu schnellem Fahren hat", führte der Richter aus und wird zuletzt noch einmal sehr deutlich. Das Gerichtsurteil müsse auch "Signalwirkung" für all die Raser und Poser da draußen haben. Wen Fahrzeugrennen reizten, der solle im Nürburgring im Kreis fahren oder sich vor die Playstation setzen. "Aber nicht in der Stadt das Leben anderer Menschen aufs Spiel setzen", so der Richter.

Verwendete Quellen
  • Reporterin vor Ort
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