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Pfefferspray-Attacke in Zug in Nürnberg: 15 Verletzte – Täter flüchten


Videokameras sollen Täter überführen
Pfefferspray-Attacke in Regionalbahn: 15 Personen verletzt

Von t-online, dan

Aktualisiert am 10.08.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0244983767Vergrößern des BildesZwei Nahverkehrszüge in einem Bahnhof (Symbolbild): In Nürnberg wurden mindestens 15 Insassen eines Regionalzugs durch Pfefferspray verletzt. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack)
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Vier Täter haben in einem Zug Pfefferspray versprüht und sind danach geflüchtet. Dabei haben sie aber nicht bedacht, dass die Regionalbahn videoüberwacht ist.

Zwei Männer und zwei Frauen haben in Nürnberg 15 Reisenden den Start in den Urlaub vermiest. Die noch unbekannten Täter haben in der Nacht auf Donnerstag beim Aussteigen aus einer Regionalbahn am Bahnhof Nürnberg-Ost Pfefferspray im Zug versprüht.

Mindestens 15 Reisende wurden dadurch laut einer Mitteilung der Bundespolizei verletzt. Die Täter seien daraufhin ins Stadtgebiet geflüchtet.

Fahrgäste waren auf dem Weg zum Flughafen

Die betroffenen Fahrgäste waren laut der Bundespolizei auf dem Weg zum Nürnberger Flughafen. Allesamt erlitten durch die Attacke mit Pfefferspray Reizungen der Augen und der Atemwege. Der Rettungsdienst war deshalb ebenfalls im Einsatz. Glücklicherweise konnten alle Reisende ihre Fahrt später fortsetzen. Niemand musste vor Ort medizinisch vom Rettungsdienst behandelt werden.

Den vier mutmaßlichen Tätern gelang zunächst die Flucht in die Nacht. Die Bundespolizei leitete deshalb umgehend eine Fahndung im Bereich um den Ostbahnhof in Nürnberg ein. Die Fahndung der Beamten nach den zwei männlichen und zwei weiblichen Tätern verlief allerdings ergebnislos.

Bundespolizei ermittelt wegen schwerer Körperverletzung

Die Täter haben wohl aber nicht bedacht, dass die Regionalbahn, in der sie unterwegs waren, videoüberwacht ist. Die Bundespolizei hat inzwischen die Videodateien der Überwachungskamera gesichert. Deren Auswertung dauert zwar noch an, allerdings will die Polizei mit diesen Videos die Täter ausfindig machen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung leiteten die Beamten der Bundespolizei bereits ein.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundespolizei vom 10. August 2023
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