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Flughafen Nürnberg: Überraschende Funde bei der Kontrolle von Koffern


Unverzollte Überraschungen
Was der Zoll in den Sommerferien im Gepäck von Reisenden fand

Von t-online, rbe

14.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Erfolgreiche Kontrollen am Nürnberger Flughafen: Der Zoll fand in den Sommerferien im Gepäck von Flugreisenden viele Überraschungen, die nicht verzollt waren.Vergrößern des BildesErfolgreiche Kontrollen am Nürnberger Flughafen: Der Zoll fand in den Sommerferien im Gepäck von Flugreisenden viele Überraschungen, die nicht verzollt waren. (Quelle: Hauptzollamt Nürnberg)
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Der Zoll am Nürnberger Flughafen hat in den letzten Wochen zahlreiche Reisende erwischt, die nicht angemeldete Waren mitführten. Es waren einige Überraschungen dabei.

Die Sommerferien sind vorbei, aber für den Zoll am Nürnberger Flughafen war es eine arbeitsreiche Zeit. In einer Pressemitteilung vom Donnerstag zieht der Zoll seine Bilanz der letzten Wochen und berichtet von einigen spektakulären Funden im Gepäck von Reisenden, die aus Drittländern nach Deutschland eingereist sind.

Besonders auffällig war demnach die Häufigkeit, mit der Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde. Insgesamt stellten die Zöllnerinnen und Zöllner am Nürnberger Flughafen in den letzten Wochen weit über 60 Mal Goldschmuck sicher, der bei der Einreise hätte verzollt und versteuert werden müssen.

Der Gesamtwert des Schmucks lag bei über 160.000 Euro, für den von den Beamten Abgaben in Höhe von 33.000 Euro festgesetzt wurden, die die Reisenden nun nachzahlen müssen. In 45 Fällen wurden zudem Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Mehrere krasse Fälle am Nürnberger Flughafen

Ein laut Zoll besonders krasser Fall ereignete sich letzte Woche, als eine 41-jährige Frau und ihre Kinder aus dem Urlaub zurückkehrten. Bei der Kontrolle des Gepäcks fanden die Zöllner Goldarmreife und -ketten im Wert von über 14.000 Euro, die nicht angemeldet waren.

Neben dem Goldschmuck stießen die Zöllner auch auf große Mengen an Tabakwaren, die ebenfalls über die erlaubte Freimenge hinaus mitgebracht, aber nicht angemeldet wurden. Insgesamt wurden 113.000 Stück Zigaretten und über 25 Kilo Tabak aus dem Verkehr gezogen.

Diese Freigrenzen gelten bei Flugreisen

Angesichts dieser Aufgriffe, wies der Zoll auf die geltenden Bestimmungen bei Flugreisen hin: Bei der Einreise aus Drittländern sind Waren bis zu einem Wert von 430 Euro pro erwachsene Person frei. Auch Geschenke zählen zu diesem Warenwert. Darüber hinaus sind die Waren zu verzollen und zu versteuern.

Bei Unsicherheiten sollten Reisende, den roten Ausgang am Flughafen benutzen und die Waren beim Zoll anzumelden, so Martina Stumpf vom Hauptzollamt Nürnberg. Die Freimenge für Tabakwaren beträgt nach ihren Worten unverändert 200 Stück Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak (dazu gehört auch Wasserpfeifentabak) für Personen ab 17 Jahren.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Zolls vom 14.9.2023
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