Verdacht der Volksverhetzung Montagsdemo in Nürnberg: Staatsschutz ermittelt gegen Ordner

Seit der Coronapandemie wird in Nürnberg montags demonstriert, inzwischen nehmen auch rechte Gruppen teil. Ein Video hat jetzt Folgen.
Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt der Staatsschutz gegen einen Ordner einer Demonstration in Nürnberg. Dieser hatte sich in einem Interview mit einem Youtuber am Rande der Demonstration rechtsextrem geäußert. Das Video sei auf der Plattform zu sehen und liege der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vor, sagte ein Polizeisprecher.
Das Video war demnach am Montag vergangener Woche bei einer der Versammlung des "Team Menschenrechte" entstanden. Diese ist aus den Montags-Demos von Gegnern der Corona-Maßnahmen entstanden, mobilisiert inzwischen aber auch Anhänger verschiedener rechter Gruppen. So seien bei den letzten Demonstrationen Ordner eingesetzt worden, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen seien, sagte der Polizeisprecher.
Sitzblockaden und Angriffe auf die Polizei
Jeden Montag kommt es außerdem zu Gegendemonstrationen, unter anderem vom "Bündnis Nazistopp" und "Omas gegen Rechts". Linksextreme und Autonome demonstrieren nach Angaben der Polizei ebenfalls regelmäßig gegen die Versammlung. Dabei komme es auch zu Sitzblockaden, sagte der Polizeisprecher. Zudem habe es in der Vergangenheit Angriffe auf Polizeikräfte und Auseinandersetzungen zwischen den Lagern gegeben.
Nach Aufspaltung nun zwei Demos
Nach dem Bekanntwerden des Videos hatte das "Team Menschenrechte" nach Medienberichten den Ordner ausgeschlossen. Dieser habe jetzt eine eigene Demonstration in der Innenstadt unter dem Motto "Gegen Linksextremismus" mit 50 Teilnehmenden angemeldet, heißt es von der Stadt. Diese entschied allerdings, dass er nicht als Versammlungsleiter auftreten dürfe.
Die Allianz gegen Rechtsextremismus geht davon aus, dass es sich um eine Versammlung von Neonazis handelt. Die Demo zu verbieten, ist nach Angaben der Stadt auf dieser Grundlage nicht möglich. "Politische oder gesellschaftliche Bewertungen von Meinungen können für Beschränkungen oder ein Verbot nicht herangezogen werden. Eine politische Zuordnung einer Person oder Gruppe reicht alleine für ein Verbot nicht aus", hieß es zur Begründung.
- Nachrichtenagentur dpa