Drei böllerfreie Zonen Was Nürnberger an Silvester beachten sollten

In Nürnberg gibt es drei Verbotszonen für privates Feuerwerk zum Jahreswechsel. Schilder kennzeichnen die böllerfreien Bereiche, die Polizei kontrolliert vor Ort.
Feuerwerk und Böller sind seit dem 28. Dezember im Einzelhandel erhältlich. Doch sie dürfen nicht überall in Nürnberg gezündet werden, teilt die Stadt mit. Denn zum Jahreswechsel gibt es drei Verbotszonen in der Altstadt.
Zum einen dürfen keine Feuerwerkskörper rund um die Nürnberger Burg gezündet werden. Das betrifft die Burg selbst sowie den äußeren Bereich vor der Festung. Raketen und Böller dürfen in der Zeit von 21 Uhr bis 2 Uhr dort nicht mitgebracht werden. Nicht erlaubt sind dort außerdem Gläser und Flaschen. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert vor Ort Taschen und Rucksäcke.
Verbotszonen gelten auch am Hauptmarkt und rund um die Lorenzkirche, heißt es weiter. Dort dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Verbotsbereiche werden durch Schilder gekennzeichnet, die Polizei werde umfangreich kontrollieren. Darüber hinaus dürfen Raketen und Böller nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen gezündet werden.
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass grundsätzlich jeder für seinen Silvestermüll selbst verantwortlich ist. Sie bittet darum, die Überreste von Böllern und Raketen mitzunehmen und im Hausmüll zu entsorgen.