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Doch ins Gefängnis? Wie es vor Gericht mit dem YouTuber "Drachenlord" weitergeht


Muss er am Ende doch ins Gefängnis?
Wie es vor Gericht mit dem "Drachenlord" weitergeht

  • Meike Kreil
Von Meike Kreil

Aktualisiert am 13.05.2022Lesedauer: 3 Min.
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Es ist noch nicht vorbei: der YouTuber "Drachenlord" im März vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Es ist noch nicht vorbei: der YouTuber "Drachenlord" im März vor Gericht. (Quelle: Stringer/dpa)

Wie geht es weiter im Verfahren um Rainer Winkler? Nach dem aufsehenerregenden Prozess um den "Drachenlord" liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft. Landet der Youtuber am Ende doch noch im Gefängnis?

Die Akte liegt bei der Staatsanwaltschaft: Hier wird in den kommenden Wochen über das weitere juristische Schicksal des "Drachenlord" entschieden, der mit bürgerlichem Namen Rainer Winkler heißt. "Wie es weitergeht, das ist gerade in der Schwebe", erklärt Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Der Ausgang sei völlig offen.

Das Gericht beschäftigt sich bereits in dritter Instanz mit dem umstrittenen YouTuber: erst am Amtsgericht im Oktober 2021, dann kam es im März zum Berufungsprozess vor dem Landgericht Nürnberg. Zuletzt wurde Winkler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten verurteilt. Er ging auf "Hater" an seinem Grundstück los. Immer wieder war er mit Menschen aneinandergeraten, die sich vor seinem Haus positioniert hatten.

"Drachenlord" soll Partnerin für Pornodreh gesucht haben

Derweil macht Winkler mit weiteren zweifelhaften Aufrufen in YouTube-Videos von sich Reden: So soll er öffentlich nach einer erotischen Drehpartnerin gesucht haben.

Der "Drachenlord" erlangte bundesweit zweifelhafte Berühmtheit, weil er sich seit Jahren eine Schlammschlacht mit seiner "Community" liefert, die sich vom Digitalen ins echte Leben ausgeweitet hat. Sogenannte "Hater", also Anti-Fans, campierten vor seinem Haus in Altschauerberg in Mittelfranken, das mittlerweile abgerissen wurde.

Seitdem liefert sich der YouTuber, der den Streit mit provozierenden Videos auch immer wieder selbst befeuert, eine Hetzjagd durch Deutschland, die zunächst nach Dortmund führte. Vergangenen Donnerstag soll es dann in einem Hotel in Nürnberg, in dem Winkler Gast war, zu einem Großeinsatz gekommen sein. Sogar das USK der Polizei soll angerückt sein, wie "nordbayern.de" berichtete.

"Drachenlord"-Prozess: Wie es jetzt weitergeht

Die Staatsanwaltschaft legte innerhalb der Frist von einer Woche Revision gegen das Urteil vom März ein. Antje Gabriels-Gorsolke erklärt auf Nachfrage, dass die Staatsanwaltschaft etwa dann Revision einlege, wenn ein Urteil sie nicht auf Anhieb überzeuge – so offenbar im Fall des "Drachenlord". Die Staatsanwaltschaft hatte in erster und zweiter Instanz höhere Strafen beantragt.

Vergangene Woche ist nun das Urteil des Landgerichts mit den schriftlichen Begründungen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. In der entsprechenden Fachabteilung werde jetzt entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werden könne oder nicht. Einen Monat habe die Staatsanwaltschaft dafür Zeit, erklärt Gabriels-Gorsolke.

Dies ist nur der Fall, wenn Rechtsfehler beispielsweise im Verfahren vorliegen. Das sei weitaus strenger als etwa bei einer Berufung. Ob solche Rechtsfehler im "Drachenlord"-Prozess vorliegen, gilt es jetzt zu überprüfen. Das wäre theoretisch der Fall, wenn etwa ein Zeuge nicht belehrt worden wäre. Wie das Ergebnis am Ende ausfallen wird, sei laut Gabriels-Gorsolke derzeit völlig offen.

So würde das Verfahren in der dritten Instanz aussehen

Sollte die Staatsanwaltschaft ihre Revision begründen können, dann würde die Sache in der dritten Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht landen. Dort würde dann ein neues Verfahren terminiert. Sollte es tatsächlich zu noch einem Prozess an der Fürther Straße in Nürnberg kommen, würden darin ausschließlich Rechtsfragen geklärt. Zu einer erneuten Aussage von Zeugen würde es nicht kommen. Das erklärt Tina Haase, die Leiterin der Justizpressestelle vom Oberlandesgericht Nürnberg, im Gespräch mit t-online.

Wenn die Staatsanwaltschaft nach dieser Prüfung keine Rechtsfehler sehen sollte, so würde sie die Revision fallenlassen. Damit wäre das Urteil gegen Rainer Winkler rechtskräftig, das Verfahren offiziell beendet. Die Bewährungsstrafe wäre endgültig, so Haase.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Antje Gabriels-Gorsolke
  • Telefonat mit Tina Haase
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