Urteil in Stuttgart Freispruch für Ballweg – beide Seiten prüfen Rechtsmittel

Das Landgericht Stuttgart hat "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vom Betrugsvorwurf freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen nun weitere Rechtsmittel.
Das Landgericht Stuttgart hat "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung wurde er jedoch verwarnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, eine Sprecherin sagt: "Es habe von Anfang an Differenzen zwischen der Kammer und der Staatsanwaltschaft über die Einordnung des Sachverhalts gegeben." Sie betonte: "Es ist für uns keine Niederlage."
Ballweg vermutet politische Motivation
Das Gericht behält sich eine Geldstrafe vor, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Ballweg zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden: "Ich freue mich jetzt, dass alle meine Unschuld bestätigt wurde." Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien ihm zufolge zusammengefallen wie ein Soufflé.
Trotz des Freispruchs vom Betrugsvorwurf erwägt auch Ballweg, mit seinen Anwälten Rechtsmittel zu prüfen. Er kritisierte zudem, dass Behörden Steuergelder in Verfahren versenkten, die seiner Meinung nach durchaus politisch motiviert sein könnten.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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