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Bundesliga: Hertha-Torwart Marius Gersbeck zu Geldstrafe verurteilt worden


Prügelei im Trainingslager
Urteil gegen Hertha-Torwart Gersbeck steht fest

Von t-online, dpa, np

Aktualisiert am 28.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Marius Gersbeck: Der Hertha-Keeper stand wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht.Vergrößern des BildesMarius Gersbeck: Der Hertha-Keeper stand wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. (Quelle: nordphoto GmbH / Engler/imago-images-bilder)
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Am Rande des Trainingslagers war Hertha-Keeper Marius Gersbeck in eine folgenschwere Schlägerei verwickelt. Es kam zum Prozess und einem Urteil.

Hertha-Torwart Marius Gersbeck muss nach dem gewalttätigen Zwischenfall während des Trainingslagers in Österreich nicht ins Gefängnis.

Der 28-Jährige wurde nach einem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung bei dem Opfer vor dem Landgericht Salzburg zu 40.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben, was zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren hätte führen können. Der Schlussmann des Berliner Zweitligisten gilt somit nun nicht als vorbestraft.

"Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich würde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen", hatte Gersbeck gleich zum Prozessauftakt gesagt. Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22-jährigen Österreicher entschuldigt und angefügt: "Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast."

Prügelopfer nimmt die Entschuldigung Gersbecks an

Das Opfer der nächtlichen Prügelei in Zell am See am 16. Juli nahm die Entschuldigung Gersbecks an, woraufhin die Richterin die im österreichischen Recht vorgesehene Diversion mit der Geldstrafe vorschlug. Damit stellte sie einen Beschluss auf endgültige Einstellung des Verfahrens, betonte aber auch: "Eine Diversion ist kein Freikaufen." Dem Vernehmen nach hatte sich Gersbeck zuvor bereits mit dem Opfer auf die Zahlung einer Entschädigung geeinigt, um einen möglichen Zivilprozess zu vermeiden. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als unwahrscheinlich.

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In einer Stellungnahme äußerte sich am Dienstag auch Herthas Geschätsführer Thomas E. Herrich zur Einstellung des Verfahrens. Nach Kenntnis der Hertha habe es "keine formelle Verurteilung und damit auch keinen Schuldspruch gegeben", wird Herrich zitiert.

Hertha bringt zweite Chance ins Spiel

"Für uns als Klub ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden", so Herrich weiter. Damit könnte Gersbeck schon am Samstag beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli (20.30 Uhr, im Liveticker bei t-online) wieder im Kader stehen.

 
 
 
 
 
 
 

Am Rande des Trainingslagers von Hertha BSC war es zu der folgenschweren Schlägerei gekommen. Der Torwart hatte dem Opfer Faustschläge und Tritte versetzt. Der 22-Jährige habe dadurch eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Hertha BSC hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft Gersbecks bei seinem Berliner Klub hat, ist noch unklar.

Der gebürtige Berliner Gersbeck war in diesem Sommer vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein zurückgeholt worden. Er gilt wegen seiner engen Kontakte in die Fan-Szene als mögliche Identifikationsfigur für den sogenannten Hertha-Weg, mit dem der Bundesliga-Absteiger aus der sportlichen und wirtschaftlichen Krise kommen will.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Hertha BSC
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