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2. Liga - Sportgericht: Pyro-Eklat in Hamburg und Hannver-Einspruch


2. Liga
Sportgericht: Pyro-Eklat in Hamburg und Hannver-Einspruch

Von dpa
06.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Fans brennen beim Hamburg-Derby zwischen dem FC St.Vergrößern des BildesFans brennen beim Hamburg-Derby zwischen dem FC St. Pauli und dem Hamburger SV Pyrotechnik ab, während eine Anzeigetafel genau davor warnt. (Quelle: Axel Heimken/dpa./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa) - Das DFB-Sportgericht verhandelt am 17. Januar die Folgen des von heftigem Pyro-Einsatzes überschatteten Zweitliga-Derbys in Hamburg, teilte der Deutsche Fußball-Bund in Frankfurt/Main mit.

Die mündliche Verhandlung mit dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz beginnt um 11.00 Uhr. Der HSV und der FC St. Pauli hatten Einspruch gegen die hohen Geldstrafen eingelegt. Als Wiederholungstäter waren der Hamburger SV im Einzelrichterverfahren zu 200.000 Euro und St. Pauli zu 120.000 Euro Strafe verurteilt worden. Der DFB-Kontrollausschuss hatte sogar eine Geldbuße von 250.000 Euro beziehungsweise 180.000 Euro beantragt.

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit der Partie am 16. September zündeten HSV-Fans nach DFB-Angaben 35 Bengalische Feuer, mindestens 20 Blinker, 21 Feuerwerksraketen und fünf Knallkörper. Zum gleichen Zeitpunkt brannten im St. Pauli-Block eine Rauchbombe, 20 Bengalische Feuer und mindestens 20 Blinker. Wegen der Rauchentwicklung konnte die zweite Halbzeit erst mit einer Verzögerung von knapp fünf Minuten angepfiffen werden.

Bereits am 13. Janaur wird das Sportgericht erneut über den Einspruch von Hannover 96 gegen die Wertung der 1:2-Niederlage gegen Darmstadt 98 entscheiden. Die 96er hatten in der Zweitliga-Partie am 25. November kurz vor Schluss den vermeintlichen Ausgleich zum 2:2 erzielt. Der Treffer von Marc Stendera wurde jedoch nicht gegeben, da der Ball zuvor von Schiedsrichter Martin Thomsen abgelenkt worden war. Hannover 96 argumentiert, dass die Rücknahme dieses Tores regelwidrig gewesen sei. Der Einspruch wurde am 17. Dezember jedoch schon einmal zurückgewiesen. Dagegen legte der Verein erneut Einspruch ein und beantragte eine mündliche Verhandlung.

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