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Attacke auf Dynamo-Fan: Leistner und HSV legen Einspruch gegen Sperre beim DFB ein


Attacke auf Dynamo-Fan
Leistner und HSV legen Einspruch gegen Sperre beim DFB ein

Von dpa
21.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Ist für die Attacke auf einen Zuschauer bestraft worden: Toni Leistner.Vergrößern des BildesIst für die Attacke auf einen Zuschauer bestraft worden: Toni Leistner. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Hamburg (dpa) - Fußball-Profi Toni Leistner und der Hamburger SV gehen gegen die Sperre des Verteidigers vor. Der Spieler und der Zweitligist legten am Montag fristgerecht Einspruch beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein, bestätigte der HSV auf Anfrage.

Das Sportgericht hatte Leistner für fünf Pflichtspiele gesperrt - zwei davon auf Bewährung - und ihm zudem eine Geldstrafe von 8000 Euro auferlegt.

Der 30-Jährige hatte nach dem DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden (1:4) einen Zuschauer auf der Tribüne attackiert, der ihn zuvor heftig beleidigt hatte. Zudem trug der Profi bei der Aktion keinen Mund- und Nasenschutz, was einen Verstoß gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept in der Coronavirus-Pandemie bedeutet.

Leistner wurde von seinen HSV-Kollegen separiert, verpasste den Saisonauftakt in der 2. Bundesliga am Freitag gegen Fortuna Düsseldorf (2:1) und kehrte - anders als erwartet - auch am Montag vorsichtshalber noch nicht ins Training zurück.

Leistners Anwalt Christoph Schickhardt hatte dem Pay-TV-Sender Sky gesagt, man könne das Urteil so nicht akzeptieren und wolle die Sache in Ruhe mündlich vor Ort besprechen. Schickhardt und Leistner erhoffen sich eine Reduzierung der Sperre.

DFB-Richter Hans E. Lorenz hatte allerdings darauf verwiesen, dass für Leistner schon mildernde Umstände berücksichtigt worden seien. Er erklärte dies mit den Beleidigungen durch den Fan, aber auch mit dem Umstand, dass Leistner sportgerichtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sei und sein Fehlverhalten bedauere. Lorenz sagte aber auch: "Der Übergriff eines Spielers auf einen Besucher ist ein gravierender Vorfall. So etwas kann nicht mit einem Freispruch enden."

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