Städtebund warnt vor Wasserknappheit Wasser wird zur Mangelware – erste Bewässerungsverbote
Der Städte- und Gemeindebund fordert Kommunen zu klaren Regeln auf: Bei Wasserarmut soll die Freizeitnutzung untersagt werden. Einige Regionen handeln bereits.
Längere Trockenphasen als Folge des Klimawandels könnten auch in Deutschland zunehmend zu einem regionalen Problem bei der Wasserversorgung werden. Darauf weist der Deutsche Städte- und Gemeindebund hin und ruft die Kommunen dazu auf, sich auf mögliche Einschränkungen vorzubereiten.
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Aus Sicht des Verbandes dürfe Wasser in kritischen Situationen nicht länger für Freizeitzwecke wie das Bewässern von Golfplätzen oder privaten Gärten verwendet werden. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger: "Wenn die Daten eine akute Wasserarmut belegen, darf kein Wasser für die Freizeitgestaltung genutzt werden, dann muss das Bewässern von Golf- und Tennisplätzen oder Gärten für eine begrenzte Zeitspanne untersagt werden."
Städtebund warnt vor Wasserarmut
Deutschland galt lange als wasserreiches Land – doch diese Einschätzung sei nicht mehr uneingeschränkt gültig, so Berghegger. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes sagte: "Der Klimawandel macht sich seit Jahren auch bei uns bemerkbar, bis hin zu akuter Wasserarmut in einigen Regionen." Um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, seien Vorkehrungen notwendig – auch unpopuläre.
Dabei gehe es nicht vorrangig um rigide Eingriffe: Verbote sollten laut Berghegger nur das letzte Mittel bleiben. Erst wenn freiwillige Maßnahmen zur Reduktion des Wasserverbrauchs nicht ausreichen oder keine Möglichkeit besteht, Wasser aus benachbarten Regionen zu beschaffen, seien Einschränkungen unumgänglich. "Mit dem gesunden Menschenverstand ist oft schon sehr viel zu erreichen", sagte Berghegger – und riet zugleich, Verbote zumindest vorzubereiten und mit Fingerspitzengefühl zu kommunizieren.
Erste Verbote in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist der Ernstfall bereits eingetreten. Mehrere Landkreise haben aufgrund der aktuellen Trockenheit die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Brunnen eingeschränkt oder vollständig untersagt. In Dessau-Roßlau tritt am 1. Juli eine Allgemeinverfügung in Kraft, die zwischen 10 und 18 Uhr die Entnahme aus Oberflächengewässern und Brunnen verbietet – auch mit Genehmigung. Ausgenommen bleibt lediglich das Schöpfen mit der Gießkanne. Die Regelung gilt vorerst bis Ende September.
Im Altmarkkreis Salzwedel ist die Entnahme von Wasser aus Gewässern und Grundwasser bereits seit dem 24. Juni untersagt. Auch hier ist das Verbot bis Ende September befristet. Im Jerichower Land wurde das Verbot für oberirdische Gewässer am 26. Juni ausgesprochen. Zusätzlich ist dort zwischen 10 und 19 Uhr auch die Nutzung von Grund- und Trinkwasser zur Bewässerung verboten – ausgenommen Gartenbaubetriebe, die auf Tröpfchenbewässerung setzen.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz untersagte ab dem 28. Juni die Wasserentnahme mittels Pumpen aus Flüssen und Seen. Zudem ist die Bewässerung von Gärten und Sportanlagen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr verboten. Im Landkreis Stendal befindet sich eine neue Allgemeinverfügung in Vorbereitung, die sich an früheren Regelungen orientieren soll.
Appelle statt Auflagen
Nicht alle Regionen setzen auf Verbote. In mehreren Landkreisen Sachsen-Anhalts wird zunächst auf die Einsicht der Bevölkerung gebaut. In Magdeburg ist kein Verbot geplant, dennoch ruft die Stadtverwaltung dazu auf, Wasser nur in den Abend- oder Nachtstunden zum Gießen zu verwenden.
Auch in Halle (an der Saale), dem Salzlandkreis, dem Burgenlandkreis und im Landkreis Harz wird derzeit auf freiwillige Zurückhaltung gesetzt. Dort wirbt man für einen sparsamen Umgang mit Wasser – etwa durch die Empfehlung, Pools nur einmal pro Saison zu befüllen oder zu kühleren Tageszeiten zu wässern. In einigen Gebieten des Harzes liegen die Wasserstände bereits unterhalb der mittleren Niedrigwerte.
Suche nach einer einheitlichen Linie
Während einige Kreise bereits Maßnahmen umgesetzt haben und andere auf Eigenverantwortung setzen, bemühen sich die Wasserbehörden um eine koordinierte Vorgehensweise. Nach Angaben des Landkreises Stendal stimmen sich derzeit die unteren Wasserbehörden landesweit ab, um möglichst einheitliche Regelungen zur Wasserentnahme zu finden. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Vorgaben zu schaffen, die bei weiter fortschreitender Trockenheit schnell greifen können.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund mahnt unterdessen zur Vorbereitung – auch auf Szenarien, die drastische Einschränkungen notwendig machen könnten. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Sicherung der Nahrungsmittelproduktion müssten, so Berghegger, in jedem Fall oberste Priorität haben.
- Material der Nachrichtenagentur dpa
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