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DFB-Gericht verurteilt BVB für Hassplakat gegen Dietmar Hopp


Anfeindungen gegen Hopp
DFB-Gericht verurteilt Borussia Dortmund für Hassplakat

Von sid
02.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp im Fadenkreuz: Für dieses Plakat seiner Anhänger beim Auswärtsspiel im September ist Borussia Dortmund verurteilt worden.Vergrößern des BildesHoffenheims Mäzen Dietmar Hopp im Fadenkreuz: Für dieses Plakat seiner Anhänger beim Auswärtsspiel im September ist Borussia Dortmund verurteilt worden. (Quelle: Nordphoto/imago-images-bilder)
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Vorher waren ein Punktabzug oder eine Sperre gefordert worden. Dazu kommt es nicht. Doch die BVB-Fans sind nach den Beleidigungen gegen den Hoffenheim-Mäzen Hopp auf Bewährung.

Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Zudem verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Auswärtssperre auf Bewährung: Sollte sich das Fehlverhalten der BVB-Fans wiederholen, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesligaspielen in Hoffenheim auf die eigenen Fans verzichten.


Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden. Der Tiefpunkt war ein riesiges, offenbar kurz vorher zusammengesetztes Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiteren, diffamierenden Spruchbändern sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur sid
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