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Goldsteak-Affäre - Ribéry-Wirbel: Problematische Geldstrafe & Effenberg-Kritik


Ribéry-Wirbel: Problematische Geldstrafe & Effenberg-Kritik

Von dpa
Aktualisiert am 08.01.2019Lesedauer: 3 Min.
Bayern-Trainer Niko Kovac (l) und Franck Ribery gehen bei einer Übungseinheit zusammen über den Platz.Vergrößern des BildesBayern-Trainer Niko Kovac (l) und Franck Ribery gehen bei einer Übungseinheit zusammen über den Platz. (Quelle: Peter Kneffel./dpa)
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Hamburg (dpa) - Der Wirbel um das goldene Steak von Franck Ribéry hat sich noch nicht gelegt. Doch nun wirft die Geldstrafe des deutschen Meisters Bayern München für seinen französischen Star wegen dessen Internet-Ausraster einige grundsätzliche Fragen auf.

So hält der Kölner Arbeitsrechtler Jannis Kamann Geldstrafen im Fußball wie bei Ribéry für höchst problematisch. "Grundsätzlich ist das private Verhalten von Arbeitnehmern für den Arbeitgeber nicht von Belang", erklärte er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Es sei denn, seine Äußerungen wirken sich negativ auf das Arbeitsverhältnis aus."

Ribéry habe aber keine Aussagen in Bezug auf das Kerngeschäft Fußball gemacht oder sich vereinsschädigend über den FC Bayern geäußert. "Er hat sich nur an die Kritiker seines Essverhaltens gewandt. Zumal noch in französischer Sprache und auf französische Journalisten gemünzt", sagte Kamann. "Deshalb finde ich es äußerst zweifelhaft, ob sich das in irgendeiner Weise auf das Arbeitsverhältnis auswirken dürfte."

Der FC Bayern hatte den 35 Jahre alten Offensivspieler nach Angaben von Sportdirektor Hasan Salihamidzic mit einer hohen Geldstrafe belegt. Die genaue Summe nannte der Verein nicht. Über Social-Media- Kanäle hatte Ribéry obszöne Beleidigungen verbreitet, nachdem er wegen eines vergoldeten Steaks kritisiert worden war. Das Stück Fleisch war ihm einige Tage zuvor in einem Nobelrestaurant in Dubai serviert worden.

Nicht bekannt ist neben der Höhe der Strafsumme, an wen das Geld fließt. Der ehemalige Bayern-Kapitän Stefan Effenberg forderte in einer Kolumne für das Nachrichtenportal t-online.de seinen Ex-Verein zu mehr Transparenz auf.

"Das Strafmaß ist angemessen. Das Problem ist, dass niemand kommuniziert, wie hoch diese Geldstrafe wirklich ist - und wohin das Geld geht. An den FC Bayern oder an einen gemeinnützigen Zweck?", schrieb der einstige Nationalspieler. Effenberg zeigte aber Verständnis, dass die Bayern den Franzosen nach dessen Ausfällen nicht aus der Mannschaft geworfen haben. "Wer jetzt seine Suspendierung oder seinen Rauswurf fordert, hat nie selbst professionell Fußball gespielt", sagte er.

Ob Ribéry seine Geldstrafe überhaupt begleichen muss, bezweifelt der frühere Nationaltorwart Tim Wiese. "Ich musste meine nie bezahlen. Wie das bei Bayern ist, weiß ich nicht. Vorstellen kann ich mir aber nicht, dass Ribéry zahlen muss", sagte der Ex-Profi von Werder Bremen und 1899 Hoffenheim dem Portal meinwerder.de. Sich jetzt mit Ribéry anzulegen, würde Bayern vermutlich nicht gut tun. "Ein Verein will es sich mit den wichtigen Spielern nicht verderben, deshalb zahlt am Ende wahrscheinlich niemand eine Geldstrafe."

Wie die Vereine und Verbände mit dem Geld umgehen, ist dem Anschein nach unterschiedlich. Die Leipziger Jean-Kevin Augustin und Nordi Mukiele sollen laut Medienberichten mit dem fünfstelligen Geldbetrag für ihre Verfehlung vor dem Europa-League-Spiel im September gegen den FC Salzburg (2:3) Tickets gekauft und an sozial benachteiligte Kinder verteilt haben. Beim VfB Stuttgart hieß es über den Umgang mit Bußgelder: "Das wird im jeweiligen Einzelfall geprüft und entschieden." Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gibt das eingenommene Geld aus sämtlichen Strafen an seine karitativen Stiftungen weiter.

Geldstrafen sind im Fußball üblich. "Wer in der Kreisliga zu spät kommt, muss fünf Euro zahlen. Bei Profis sind es schon mal 50 000 Euro", sagte Kamann. Voraussetzung für solche Vertragsstrafen sei aber, dass sie im Vertrag vereinbart worden seien. Das sei bei Profifußballern oft so. "Ich habe Zweifel, ob dies arbeitsrechtlich zulässig ist. Denn für Fußballer gibt es keine Sonderstellung, sie sind keine besseren oder schlechteren Arbeitnehmer."

Dass sich bisher kaum einer gegen Geldstrafen rechtlich zur Wehr gesetzt hat, hat für ihn verschiedene Gründe. "Gegen den eigenen Arbeitgeber geht man nicht gern rechtlich vor", erklärte der Jurist. Man akzeptiere lieber eine Zahlung, die nicht so wehtue und beruhige wie im Fall Ribéry damit den Shitstorm. Kamann: "Die Branche ist sehr klein. Wer sich einmal arbeitsrechtlich wehrt, gilt als verbrannt."

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