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Infektionsschutzverordnung: Keine Strafe für den 1. FC Union nach Fan-Gesängen


Infektionsschutzverordnung
Keine Strafe für den 1. FC Union nach Fan-Gesängen

Von dpa
14.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Bei einem Testspiel gegen Hannover 96 haben sich die Fans von Union Berlin das Singen nicht nehmen lassen.Vergrößern des BildesBei einem Testspiel gegen Hannover 96 haben sich die Fans von Union Berlin das Singen nicht nehmen lassen. (Quelle: Andreas Gora/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Fußball-Bundesligist 1. FC Union Berlin wird nach den Fan-Gesängen im Testspiel gegen Hannover 96 (4:1) am 8. Oktober nicht mit einer Strafe belegt.

Das teilte Bernd Geschanowski (AfD), Gesundheitsstadtrat in Treptow-Köpenick, dem rbb auf Anfrage mit. Man habe Sanktionen "selbstverständlich geprüft", sagte er.

Im Ergebnis kam man zu dem Schluss, dass es keine finanzielle Bestrafung geben könne. "Die Unterlassung der Gesänge steht zwar in der Berliner Infektionsschutzverordnung. Es gibt aber keinen Passus im Bußgeldkatalog, der dazu passt", sagte Geschanowski.

Seit dem 3. Oktober sieht die Infektionsschutzverordnung vor, dass keine Fan-Gesänge oder Sprechchöre bei Sportveranstaltungen mehr erlaubt sind. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick hatte Union vor dem Test gegen Hannover 96 über diese Änderung informiert. Der Verein machte jedoch keine Durchsagen für die 1795 Zuschauer im Stadion - und diese unterstützten ihr Team lautstark.

Geschanowski rechnet mit Blick auf das nächste Bundesliga-Heimspiel des 1. FC Union am 24. Oktober gegen den SC Freiburg - damit, dass beim aktuellen Infektionsgeschehen sehr bald gar keine Zuschauer mehr zugelassen sein könnten. "Aufgrund der Lage und der Entwicklung kann es durchaus sein, dass nicht nur von Bezirksseite eine Entscheidung kommt. Ich bin mir fast sicher, dass auch vom Land Berlin Regelungen getroffen werden, dass dann solche Veranstaltungen auch wieder als Geisterspiele stattfinden", sagte er dem rbb.

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