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RB Leipzig: Bundesligist klagt wohl gegen Zuschauer-Beschränkung


Eilantrag eingereicht
Bericht: Bundesligist klagt gegen Corona-Beschränkungen

Von t-online, dd

Aktualisiert am 29.01.2022Lesedauer: 1 Min.
RB-Geschäftsführer Mintzlaff: klare Positionierung gegen die Corona-Regeln für Stadien.Vergrößern des BildesRB-Geschäftsführer Mintzlaff: klare Positionierung gegen die Corona-Regeln für Stadien. (Quelle: motivio/imago-images-bilder)
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Aktuell dürfen Fans nur in geringen Zahlen in die Bundesliga-Stadien – ein Teil der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Nun aber will ein Klub gegen die Beschlüsse vorgehen – und zieht vor Gericht.

RB Leipzig hat einen Eilantrag gegen die Zuschauer-Beschränkungen in Fußballstadien im Zuge der Corona-Maßnahmen eingereicht. Dies berichtet die "Bild". Demnach ging der Antrag des Bundesligisten am Oberverwaltungsgericht Bautzen ein. Ziel sei, die bestehende Regelung durch eine einstweilige Anordnung zu kippen. In Sachsen sind aktuell nur 1.000 Zuschauer in Stadien erlaubt.

Auch in der kommenden neuen Verordnung, die an diesem Dienstag beschlossen werden und dann bis Anfang März gelten soll, sei die Beschränkung auf 1.000 Zuschauer unverändert enthalten. Auch deshalb gehe der Klub gegen den Beschluss vor. Dazu störe sich Leipzig an den Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern. Im benachbarten Bayern beispielsweise dürfen wieder 10.000 Fans ins Stadion. Auch für Innenräume sind mehr Menschen zugelassen.

Die "Bild" zitiert dazu RB-Geschäftsführer Oliver Mintzlaff aus einem eigenen Interview unter der Woche: "Es gibt immer mehr Indoor-Veranstaltungen, die eine teils deutlich höhere Auslastung haben dürfen als wir beispielsweise in unserer Arena mit 1.000 Zuschauern. Das ist völlig unverhältnismäßig.“

Dabei könnte dem Bericht zufolge ein neues Gerichtsurteil dem Klub in die Karten spielen: Nach einem Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom vergangenen Mittwoch muss der Freistaat künftig die Kapazitätsbeschränkungen begründen. Zwei Leipziger Fans hatten gegen den Stadionausschluss geklagt. Die Klage wurde zwar abgewiesen – aber die Landesregierung ebenso dazu verpflichtet, die Entscheidungen künftig schlüssig und unbestreitbar zu erklären.

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