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Ex-DFB-Präsident: Dr. Theo Zwanziger gibt seine Orden zurück


Ex-DFB-Präsident
"Hinterlistige Verfolgung": Zwanziger gibt Orden zurück

Von dpa
Aktualisiert am 23.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Dr. Theo Zwanziger war von 2006 bis 2012 Präsident des DFB.Vergrößern des BildesDr. Theo Zwanziger war von 2006 bis 2012 Präsident des DFB. (Quelle: Martin Hoffmann/imago-images-bilder)
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Der ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes Dr. Theo Zwanziger holt zum Rundumschlag aus. Mit drastischen Worten erklärt er die Abgabe von Verdienstorden, die er einst überreicht bekam.

Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger hat seine 2005 und 2012 erhaltenen Verdienstorden an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurückgeschickt. Der 74-Jährige bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag entsprechende Berichte der "Bild" und des "Handelsblatts" und sprach von persönlichen Gründen für diesen Schritt. Gegen den Juristen war im Zuge des Skandals um die WM 2006 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt worden, zu einem Verfahren ist es bislang nicht gekommen.

"Die Verleihung des Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland stellt eine besonders hohe staatliche Ehrung da, die öffentlich getragen werden soll", zitiert das "Handelsblatt" Zwanziger in einem Schreiben an Steinmeier. "Ich kann dies nicht mehr, wenn ich heute feststellen muss, dass Teile des gleichen Staates, der mich ehrt, mich zugleich voreingenommen, hinterlistig und unverhältnismäßig verfolgen. Ich verzichte ausdrücklich auf die vorgenommene Würdigung."


Zwanziger war 2005 mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse und 2012 zu seinem Abschied vom Deutschen Fußball-Bund mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Seit 2015 wurde gegen den 74-Jährigen, seinen Nachfolger Wolfgang Niersbach und den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt ermittelt. Im Kern geht es um die Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB über den Weltverband FIFA den damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus, die von den Funktionären – so der Vorwurf – verschleiert worden sein soll.

Das Frankfurter Landgericht hatte die Verfahrenseröffnung im Herbst 2018 abgelehnt, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Eine Entscheidung durch das Oberlandesgericht über diese steht noch aus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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