Diskriminierung im Stadion FIFA: Drei-Punkte-Plan bei "diskriminierenden Vorfällen"

Zürich (dpa) - Der Weltverband FIFA hat seine Mitgliedsverbände, die Ligen, Clubs und Disziplinarorgane im Sommer 2019 dazu aufgerufen, sich bei "diskriminierenden Vorfällen" an einen Drei-Punkte-Plan zu halten.
Dieser sieht in letzter Konsequenz den Abbruch einer Partie vor. Als erste Maßnahme soll der Schiedsrichter das Match unterbrechen, so dass auch der Stadionsprecher zur Unterlassung der Störungen aufrufen kann. In einem zweiten Schritt sollen die Spieler "für einen angemessenen Zeitraum" in die Kabinen geschickt werden und der Stadionsprecher eine letzte Warnung verkünden. Wiederholen sich dann die Vorfälle erneut, soll der Unparteiische das Spiel vorzeitig beenden.
"Gemeinsam werden wir weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um Rassismus und alle anderen Formen der Diskriminierung auf allen Ebenen und in der ganzen Welt des Fußballs wirksam zu bekämpfen", schrieb Generalsekretärin Fatma Samoura an die FIFA-Mitgliedsverbände.
Schiedsrichter Christian Dingert hatte sich am Samstag im Spiel des FC Bayern bei der TSG Hoffenheim offenkundig an diesen Plan gehalten. Als im Bayern-Block beleidigende Plakate gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp zu sehen waren, unterbrach er zunächst die Partie kurzzeitig. Ein paar Minuten später waren wieder ähnliche Banner zu sehen, und Dingert schickte beide Teams in die Kabine. Zum Abbruch kam es nicht, die Mannschaften schoben sich den Ball in den noch verbleibenden 13 Minuten aber nur noch symbolisch hin und her.
In Dortmund beim Spiel des BVB gegen den SC Freiburg hatten die Anhänger der Gastgeber zu Schmähgesängen gegen Hopp angestimmt. Auch hier unterbrach Schiedsrichter Robert Hartmann die Partie kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit für wenige Minuten. In Köln verzögerte sich der Wiederanpfiff des Spiels gegen Schalke wegen Anti-Hopp-Plakaten um wenige Minuten.
Die FIFA fasst in ihren Statuten unter Punkt 4.1. Diskriminierung "auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Sprache, Religion, politischer Ansichten, Einkommen, Geburt, sexueller Orientierung oder aller anderen Gründe" zusammen.