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Doping: Russischer Olympiasieger Legkow lebenslang gesperrt


Russischer Olympiasieger Legkow lebenslang gesperrt

Von sid
01.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Der russische Skilangläufer Alexander Legkow hatte 2014 Gold über 50 km gewonnen.Vergrößern des BildesDer russische Skilangläufer Alexander Legkow hatte 2014 Gold über 50 km gewonnen. (Quelle: ITAR-TASS)
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Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat den russischen Skilanglauf-Olympiasieger Alexander Legkow und dessen Teamkollegen Jewgenj Below wegen Dopings bei den Winterspielen in Sotschi lebenslang in allen Funktionen für Olympia gesperrt.

Legkow hatte 2014 Gold über 50 km gewonnen, die Medaille muss der russische Skiverband zeitnah an das IOC zurückgeben. Zweiter war Legkows Landsmann Maxim Wylegschanin, er ist seit Dezember 2016 provisorisch gesperrt.

Legkow-Anwalt nennt Urteil "skandalös"

Legkow und Below wird vorgeworfen, in Sotschi vom staatlich gelenkten Dopingprogramm der Russen profitiert zu haben. Das Urteil betrifft auch die russische 15-km-Staffel, die hinter Schweden Silber gewonnen hatte. Das Quartett war ebenfalls nachträglich disqualifiziert worden, Frankreich und Norwegen rücken auf die Plätze zwei und drei vor.

Legkows deutscher Anwalt Christof Wieschemann nennt das Urteil der IOC-Disziplinarkommission "skandalös". Mit der Entscheidung gehe das IOC "ohne weitere Ermittlungen und ohne weitere Beweise weit über die Angaben des McLaren-Reports hinaus und stellt sich gegen die bereits vorliegenden Entscheidung des CAS/TAS (internationaler Sportgerichtshof, d. Red.) in gleicher Sache."

Athleten wollen Berufung einlegen

Die Entscheidung, so Wieschemann, habe "die Bezeichnung Skandal verdient. Sie verhöhnt geradezu die Erklärung des Präsidenten des IOC, Dr. Thomas Bach, nur auf der Grundlage sicherer Beweise entscheiden zu wollen."

Spätestens am Donnerstag werden die betroffenen Athleten laut Wieschemann Berufung beim CAS einlegen. "Sollte sich das Verfahren über den Zeitpunkt des Beginns der Olympischen Spiele 2018 verzögern und eine Verschiebung der Wettbewerbe durch einstweilige Verfügung nicht möglich sein, werden die Ergebnisse möglicherweise nachträglich annulliert werden müssen", teilte der Jurist mit.

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