Diese Formulierungen der Ermittler lassen aufhorchen
Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr fΓΌr Sie ΓΌber das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin stellt die Ermittlungen gegen Till Lindemann ein. Ein Beweis fΓΌr seine Unschuld ist das nicht, wie die offizielle BegrΓΌndung zeigt.
Wochenlang ΓΌberschlugen sich die Meldungen in der "Causa Lindemann". Gegen den FrontsΓ€nger der Band Rammstein wurden schwere VorwΓΌrfe erhoben. Von sexuellem Missbrauch, dem Einsatz von BetΓ€ubungsmitteln und Geschlechtsverkehr mit einer MinderjΓ€hrigen war die Rede. Der Rockstar lieΓ alle Anschuldigungen dieser Art ΓΌber seine AnwΓ€lte als "ausnahmslos unwahr" zurΓΌckweisen β und wehrte sich juristisch gegen die Berichterstattung.
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Eine Konzertbesucherin namens Shelby Lynn hatte die Sache gegen Lindemann ins Rollen gebracht. Sie hatte am 22. Mai dieses Jahres den Tourauftakt von Rammstein erlebt und anschlieΓend berichtet, hinter den Kulissen der Show an den 60-jΓ€hrigen Musiker herangefΓΌhrt worden zu sein. Dort sollte es zu Sex kommen, doch sie lehnte ab. Allerdings verΓΆffentlichte sie Bilder von Blessuren, konnte sich eigene GedΓ€chtnislΓΌcken nicht mehr erklΓ€ren β und rief damit andere Frauen und Medien auf den Plan, die in der Folge konkrete VorwΓΌrfe gegen Till Lindemann erhoben.
Erst Vilnius, jetzt Berlin: Verfahren werden eingestellt
In Deutschland waren teils detaillierte bis verstΓΆrende Berichte in der "SΓΌddeutschen Zeitung" sowie der "Welt" zu lesen, spΓ€ter brachte auch der "Spiegel" eine ausfΓΌhrliche Geschichte ΓΌber Lindemann und sein angebliches Fehlverhalten. Doch bis auf Shelby Lynn blieben die restlichen Zeuginnen anonym. Ein in Litauen erΓΆffnetes Ermittlungsverfahren wurde schlieΓlich im Juni wegen fehlender Beweise eingestellt.
Nur in Berlin liefen die Ermittlungen gegen Lindemann weiter. Die Staatsanwaltschaft hatte dies "aufgrund von Anzeigen Dritter" erΓΆffnet β mehr dazu lesen Sie hier. Γffentlich wurde dabei die Vorladung der YouTuberin Kayla Shyx als Zeugin im Verfahren, die zuvor in einem viel beachteten Video von ihren Erfahrungen bei einem Rammstein-Konzert in Berlin berichtet hatte. Doch jetzt steht fest: Auch dieses Verfahren wird nicht fortgefΓΌhrt.
"Die Auswertung der verfΓΌgbaren Beweismittel [...] hat keine Anhaltspunkte dafΓΌr erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenΓΌber minderjΓ€hrigen Sexualpartnerinnen ein MachtgefΓ€lle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen", schreibt die Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag in einer Pressemitteilung.
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t-online hat zu dem Lindemann-Verfahren eine erfahrene, auf Sexualstrafrecht spezialisierte AnwΓ€ltin befragt. Diese ordnet ein: "Eine Anklage erfordert stets einen hinreichenden Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft muss also mit ΓΌber 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Beschuldigte im gerichtlichen Verfahren verurteilt werden wird. Diese Prognose kann sie auf alle ihr zur VerfΓΌgung stehenden Beweismittel stΓΌtzen", so RechtsanwΓ€ltin Galina Rolnik. Dies ist in dem Fall Lindemann offenbar nicht erfolgt. Die Beweislage war der Staatsanwaltschaft zu dΓΌnn, eine Anklage kam nicht in Betracht.
Kayla Shyx' Aussagen werden als "zu unkonkret" bezeichnet
Einen Grund dafΓΌr gibt die Staatsanwaltschaft nun selbst in ihrer Mitteilung an. "MutmaΓliche GeschΓ€digte haben sich bislang nicht an die StrafverfolgungsbehΓΆrden gewandt, sondern ausschlieΓlich β auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens β an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben." Deshalb sei es der BehΓΆrde nicht mΓΆglich gewesen, "etwaige TatvorwΓΌrfe ausreichend zu konkretisieren". Auch die "GlaubwΓΌrdigkeit der mutmaΓlichen GeschΓ€digten" sei auf diese Art nicht ΓΌberprΓΌfbar gewesen.
Die Influencerin Kayla Shyx findet ebenfalls ErwΓ€hnung. Ihre Aussagen seien der Staatsanwaltschaft "zu unkonkret" geblieben. Shyx habe zudem "kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter VorfΓ€lle schildern" kΓΆnnen. "Die von ihr geschilderten UmstΓ€nde stellten entweder RΓΌckschlΓΌsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden."
Dies scheint der entscheidende Punkt in der Sache zu sein: Strafbare Handlungen konnten nicht nachgewiesen werden. Das sogenannte "Row Zero"-System, bei dem unter anderem die selbsternannte Tourmanagerin Alena Makeeva eine SchlΓΌsselrolle spielte, ist davon nicht betroffen. Frauen hatten unter anderem auch bei t-online beschrieben, wie sie fΓΌr Sex mit Lindemann an den Rockstar herangefΓΌhrt wurden. Doch ob es hinter verschlossenen TΓΌren zu einvernehmlichem Sex oder zu Γbergriffen kam, konnte durch das Berliner Ermittlungsverfahren nicht aufgeklΓ€rt werden. Es galt und gilt die Unschuldsvermutung.
Gegen eben jene Makeeva, die jahrelang mit Lindemann auch bei seinen Solotourneen unterwegs war, wird nun ebenfalls nicht mehr ermittelt: "Gegen die Tourmanagerin war aufgrund von Medienberichten wegen des vermeintlichen ZufΓΌhrens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden. Insoweit haben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte fΓΌr ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Das gegen sie gefΓΌhrte Verfahren wurde daher in gleicher Weise eingestellt." Dies bedeutet nicht, dass die Russin keine Frauen vermittelt hat. Es zeigt eben nur, dass der Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Hinweise fΓΌr eine Straftat in diesem Zusammenhang vorlagen.
Ermittlungen in Sexualstrafsachen kΓΆnnen Jahre dauern
In Berlin hatte man auΓerdem versucht, die Erkenntnisse der litauischen Polizei fΓΌr die eigenen Ermittlungen zu verwenden. Ein offenbar ebenfalls ergebnisloses Unterfangen: "Der Staatsanwaltschaft Berlin lagen Unterlagen der litauischen BehΓΆrden vor. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsΓ€chlichen Anhaltspunkte fΓΌr Sexualstraftaten durch den Beschuldigten."
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Nach aktuellen Erkenntnissen werden demnach keine Verfahren mehr gegen Till Lindemann gefΓΌhrt. Seine AnwΓ€lte feiern die Entscheidung entsprechend wie einen Sieg. "Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten gefΓΌhrten Ermittlungsverfahrens belegt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefΓΆrdert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu kΓΆnnen. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran", teilte Lindemanns Anwalt BjΓΆrn Gercke zur VerkΓΌndung mit.
TatsΓ€chlich ist die Einstellung des Verfahrens schneller erfolgt als erwartet. So sagte die AnwΓ€ltin Galina Rolnik nach der ErΓΆffnung des Verfahrens zu t-online: "Γblicherweise nehmen die Ermittlungen in Sexualstrafsachen mehrere Monate bis Jahre in Anspruch, weshalb eine Anklage in nΓ€chster Zeit nicht zu erwarten ist." Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft begannen am 7. Juni. Nicht einmal drei Monate spΓ€ter gehen sie nun zu den Akten.
- Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft
- twitter.com: Profil von @schertzbergmann
- Anfrage an AnwΓ€ltin Galina Rolnik