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Europäischer Gerichtshof: Günther Jauch verliert Klage wegen Hochzeitsfotos


Beschwerde gescheitert
Menschenrechtsgericht weist Jauch-Klage ab

Von dpa
Aktualisiert am 16.06.2016Lesedauer: 1 Min.
Das Ehepaar Jauch im Jahr 2012.Vergrößern des BildesDas Ehepaar Jauch im Jahr 2012. (Quelle: dpa-bilder)
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Der TV-Moderator Günther Jauch und seine Frau Thea haben einen langjährigen Rechtsstreit um einen Medienbericht über ihre Hochzeit verloren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Donnerstag eine Beschwerde des Ehepaars ab, das seine Privatsphäre verletzt sah.

In dem Streit ging es um einen Artikel und Fotos in der Zeitschrift "Bunte", darunter ein Bild von der Braut kurz vor der Trauung. Der Text zitierte aus den Hochzeitsreden und beschrieb Details wie das Hochzeitskleid, das Essen und die Dekoration der Kirche.

Das Paar hatte seine Hochzeit im Juli 2006 in einem Potsdamer Schloss mit mehr als 100 Gästen gefeiert. Über ihren Anwalt hatten sich beide vorab Presseberichte verbeten. Nachdem die "Bunte" dennoch berichtete, klagten Jauch und seine Frau vor Hamburger Gerichten auf Schadenersatz - vergeblich. Die Straßburger Richter hatten gegen diese Entscheidungen nichts einzuwenden. Die deutschen Gerichte hätten das Recht des Ehepaars auf Privatsphäre sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen.

Öffentliches Interesse an der Hochzeit

Der EGMR akzeptierte die Einschätzung, dass es ein öffentliches Interesse an der Hochzeit gab - wegen Jauchs Prominenz, aber auch weil zu den Gästen der Regierende Bürgermeister von Berlin zählte. Der Bericht sei zudem nicht rufschädigend gewesen.

Anders entschieden hatte 2009 das Oberlandesgericht Köln. Es verurteilte den Burda-Verlag dazu, Thea Sihler-Jauch 15.000 Euro wegen des Abdrucks eines Hochzeitsfotos zu zahlen.

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