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Es darf wieder geknutscht und gekämpft werden


Dreharbeiten während Corona
Es darf wieder geknutscht und gekämpft werden

Von t-online, dpa, JaH

23.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Trotz Corona: Schauspieler dürfen wieder küssen und kämpfen ohne Quarantäne.Vergrößern des BildesTrotz Corona: Schauspieler dürfen wieder küssen und kämpfen ohne Quarantäne. (Quelle: Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++/dpa)
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Corona stoppte viele Filmdrehs in Deutschland. Mit einem strengen Schutzkonzept samt Quarantäneregel kämpfte sich die Branche wieder zurück. Jetzt werden die Regeln lockerer.

Schauspieler, die sich beim Dreh in Kampf- oder Kussszenen nahe kommen, müssen davor nicht mehr in Quarantäne. Ab sofort sind trotz der Corona-Pandemie keine pauschalen präventiven Quarantänemaßnahmen mehr erforderlich, wie die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Bislang lautete die Empfehlung für Filmproduktionen, dass sich die Schauspieler bei Drehorten in Deutschland etwa vor Kuss-Szenen fünf Tage lang in Quarantäne begeben sollen.

Allgemeine Hygieneregeln reichen nun aus

Die Berufsgenossenschaft lockerte diese Regeln nun. Sie wurden durch ein weniger strenges und abgestuftes Schutzkonzept ersetzt. Zu den Empfehlungen gehört nun: Wenn am Set zwei Personen nur kurz miteinander zu tun haben –weniger als 15 Minuten am Tag – reichen allgemeine Hygieneregeln und Eingangskontrollen mit Abfrage nach Corona-Symptomen. Wenn sie länger Kontakt haben, ohne den Mindestabstand wahren zu können, kommen in einer weiteren Stufe zwei Corona-Tests pro Woche hinzu.

Speziell bei Drehszenen wie Küssen oder Kämpfen wird es dann nochmal etwas strenger: Fünf Tage vor dem Dreh dürfen die Schauspieler etwa nicht ins Schwimmbad und auch Partys sind tabu. Wenn in diesen Tagen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss zudem eine FFP2-Schutzmaske getragen werden.

Entscheidung auf Basis der Bewertung durch das RKI

In die Entscheidung flossen den Angaben zufolge die aktuelle Risikobewertung durch das Robert Koch-Institut sowie ein von der Produzentenallianz vorgelegtes medizinisches Konzept ein.

Die Berufsgenossenschaft erarbeitete die Empfehlungen auf Basis der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums. Sie sind verbindlich und auch eine Richtschnur für Behörden, wenn es etwa um Sanktionen geht. Zugleich kann eine Produzentenfirma auch alternative Wege gehen, wenn diese dem Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums entsprechen.

Die Corona-Pandemie hatte während des Lockdowns viele Filmdrehs in die Knie gezwungen. Es gab Stopps und auch Verschiebungen. Die Fernseh- und Filmwirtschaft beklagte hohe Ausfälle. Im Mai hatten sich öffentlich-rechtliche und private Sender mit Produzenten an einem "Runden Tisch" getroffen. Danach gab die Berufsgenossenschaft die Corona-Standards heraus, so konnte sich die Branche neu orientieren. Nach und nach liefen seither wieder Filmprojekte an.

Da die Serien meist mit einem Vorlauf von sechs Wochen abgedreht werden, sind die Lockerungen auch erst in einigen Wochen für die Zuschauer sichtbar. Bei einem Corona-Fall in Produktionskreisen werden die Dreharbeiten gestoppt. So kam es bei der RTL-Serie "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" bereits mehrfach zum Drehstopp.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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