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Stephanie Gräfin von Pfuel: Das Urteil ist gefallen


Stephanie Gräfin von Pfuel
Nach Tod von Sohn Charly: Raser verurteilt

Von t-online, dpa, rix

25.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Stephanie Gräfin von Pfuel und ihr Sohn Charly: Der 26-Jährige starb 2019 bei einem Autounfall.Vergrößern des BildesStephanie Gräfin von Pfuel und ihr Sohn Charly: Der damals 26-Jährige starb 2019 bei einem Autounfall. (Quelle: imago images)
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Vor zwei Jahren wurde Charly Bagusat viel zu früh aus dem Leben gerissen. Der Sohn von Gräfin Stephanie starb an den Folgen eines Autounfalls. Im Prozess gegen den Raser ist das Urteil nun gefallen.

"Er hat mir das Liebste genommen, was man einem Menschen nehmen kann: sein Kind", sagte Stephanie Gräfin von Pfuel vor wenigen Tagen im Interview mit der "Gala". Die 60-Jährige hat vor zwei Jahren ihren Sohn verloren.

Karl Bagusat wurde im März 2019 beim Überqueren einer Straße von zwei Autos erfasst, dabei zog sich der 26-Jährige schwere Kopfverletzungen zu. Charly hatte keine Chance. Eine Woche später erlag er seinen Verletzungen.

Sechs Monate auf Bewährung

Zwei Jahre später sprach das Amtsgericht Tiergarten einen 25-Jährigen Fahrer am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig. Er habe den Unfall durch deutlich zu schnelles Fahren verursacht, begründete der Richter. Der Unfallverursacher ist zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem soll der Autofahrer 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der Angeklagte sei im März 2019 mit bis zu 82 Kilometern pro Stunde auf der Chausseestraße in Berlin unterwegs gewesen und habe Charly erfasst, als dieser die Fahrbahn überqueren wollte, hieß es weiter im Urteil.

Wie die "Gala" berichtet, gibt es ein Video, das kurz vor dem Unfall aufgenommen wurde und zeigt, wie der junge Mann noch nach links und rechts schaut, bevor er die Straße betritt. Bei Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wäre der Unfall vermeidbar gewesen.

"Ein Mensch, der zu schnell gefahren ist"

Der Angeklagte, der damals am Steuer eines 455 PS starken Wagens saß, hatte zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger erklärt, er sei "kein passionierter Raser, sondern ein Mensch, der zu schnell gefahren ist". Er sei an dem Tag "gestresst" gewesen, sagte er kurz vor dem Urteil. Was geschehen ist, tue ihm sehr leid.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf acht Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Nebenklage stellte keinen konkreten Antrag. Der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Stephanie Gräfin von Pfuel sei das Urteil angemessen. Sie hatte sich gewünscht, dass sich der Fahrer entschuldigt.

Verwendete Quellen
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