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Streit um Ladesäulen: Sieg für Tesla


Konkurrent zog vor Gericht
Streit um Ladesäulen: Sieg für Tesla

Von dpa, mab

Aktualisiert am 01.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Teslas Supercharger: Die Geräte seien nicht geeicht und deshalb illegal, sagt ein Konkurrent.Vergrößern des BildesTeslas Supercharger: Die Geräte seien nicht geeicht und deshalb illegal, sagt ein Konkurrent. (Quelle: IMAGO/JENNIFER DUDLEY-NICHOLSON)
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Teslas Ladesäulen seien illegal und dürften nicht betrieben werden: Diesen Antrag eines deutschen Rivalen wies nun ein Gericht ab – mit einer bemerkenswerten Begründung.

Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück. Das teilte eine Justizsprecherin am Dienstag auf Anfrage mit. Den Antrag hatte das Münchner Unternehmen Wirelane gestellt, das nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100.000 Euro tragen muss.

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Vorwurf: Teslas Supercharger nicht geeicht

Der Ladesäulen-Aufsteller hatte insbesondere moniert, dass die sogenannten Tesla-Supercharger nicht geeicht seien. Die Vorschrift lautet aber: Ladesäulen, an denen der Strom nach Kilowattstunden abgerechnet wird, müssen in Deutschland eichrechtskonform sein. Sie brauchen also einen Zähler, der genau den geladenen Strom misst, so dass Kunden nur für ebendiese Menge bezahlen. Den Tesla-Ladesäulen fehlt genau dieser Zähler. Dadurch weiß kein Kunde, ob der Preis der Stromladung entspricht.

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Diesen Vorwurf wies das Gericht nicht ab. Vielmehr sah es keinen Bedarf für eine Eilentscheidung. Denn Wirelane habe spätestens Mitte 2021 über einen Presseartikel von dem Umstand erfahren, dass die Tesla-Stationen nicht geeicht sind. Bis zum Antrag seien rund eineinhalb Jahre vergangen, was deutlich gegen die Eilbedürftigkeit spreche. Für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen seien die Aufsteller und nicht Tesla verantwortlich.

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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Wirelane-Eigner Constantin Schwaab hatte für den Fall einer Niederlage eine Klage gegen Tesla angekündigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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