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Länder wollen Fußgänger vor E-Tretrollern schützen


"Nicht hinnehmbare Gefahrensituationen"
Länder wollen Fußgänger vor E-Tretrollern schützen

Von dpa
01.05.2019Lesedauer: 3 Min.
Ein Mann auf einem Elektrotretroller: Müssen sich Fußgänger bald den Gehweg mit den Rollern teilen?Vergrößern des BildesEin Mann auf einem Elektrotretroller: Müssen sich Fußgänger bald den Gehweg mit den Rollern teilen? (Quelle: Christophe Gateau/dpa-bilder)
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Sie sind leise, abgasfrei, und wer drauf steht, zerknittert sich nicht den Anzug: E-Tretroller sollen ein neues Mobilitätsangebot für viele Städter sein. Nun gibt es Streit, wo genau sie fahren dürfen.

Eigentlich sollen sie schon im Sommer starten können: kleine Elektro-Tretroller als Kurzstrecken-Alternative zum Auto, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auch in Deutschland zulassen will. Doch damit könnte es noch einmal kompliziert werden. Denn unter den Ländern, die den Regeln zustimmen müssen, werden Sicherheitsbedenken lauter.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfahl mehrheitlich, dass alle E-Roller auf Radwege gehören – und langsamere Modelle nicht wie geplant auf die Gehwege sollen. Entschieden wird aber erst, wenn das Plenum der Länderkammer voraussichtlich am 17. Mai über Scheuers Verordnung abstimmt.

Gefährden E-Tretroller Fußgänger?

Mehrere Länder, Fußgänger-Vertreter und Verkehrssicherheitsexperten warnen vor neuen Gefahren etwa für Kinder, ältere und sehbehinderte Menschen, wenn zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen. Die vom Bund auf den Weg gebrachten Pläne sehen vor, dass nur E-Roller, die schneller als zwölf Kilometer pro Stunde (km/h) sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen – und langsamere bis zwölf Kilometer pro Stunde auf Gehwegen. Dort sollen sie allerdings nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen.

Im Verkehrsausschuss des Bundesrats wurden dennoch Bedenken dagegen deutlich, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr. Daher gab es eine Mehrheit für den Vorschlag, sämtliche E-Roller wie Räder zu behandeln, die deswegen auch Radwege nutzen sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen "andere Verkehrsflächen" freigegeben werden können. Denn sonst drohten "nicht hinnehmbare Gefahrensituationen".

E-Tretroller sind kaum hörbar

So sei nicht davon auszugehen, dass E-Roller auch in Fußgängerzonen tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt würden. Die bis zu 70 Zentimeter breiten, kaum hörbaren Fahrzeuge drohten auf den oft sehr schmalen Gehwegen zu "zahlreichen Konflikten" zu führen. Eine Aufteilung in zwei Kategorien sei außerdem nur schwer zu überwachen.

Inwiefern das Plenum des Bundesrats den Ausschuss-Empfehlungen folgt, muss sich aber erst noch zeigen. Stimmt die Länderkammer den Plänen des Bundes nur mit Änderungen zu, muss die Bundesregierung sie eins zu eins in der Verordnung umsetzen – oder die ganze Verordnung zurückziehen. Möglich wäre auch noch, das Thema auf etwas später zu vertagen. Neben dem federführenden Verkehrsausschuss wollten auch noch vier andere Ausschüsse der Länderkammer darüber beraten.

Der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Sören Bartol, nannte es "ein gutes Signal", dass der Verkehrsausschuss des Bundesrats die Zulassung der neuen Fahrzeuge unterstütze. "Dabei muss die Verkehrssicherheit aller gewahrt werden." Er halte es daher für einen bedenkenswerten Einwand der Länder, dass die E-Gefährte nur in Ausnahmefällen etwas auf den Fußgängerwegen zu suchen haben – und ansonsten eher auf Radwegen oder der Straße gefahren werden sollten.

Bremsen E-Tretroller Radfahrer aus?

Vom Fahrradfahrerclub ADFC kam aber prompt Protest. "Ganz schlechte Idee", sagte Sprecherin Stephanie Krone. Die langsameren Tretroller würden "den Radverkehr und damit die aktive Mobilität ausbremsen", wenn sie auf Radwegen unterwegs seien. Die schnelleren Scooter vertrügen sich aber der Geschwindigkeit nach mit Fahrrädern – wenn es gute und breite Radwege gebe, auf denen man gefahrlos überholen könne. "Die langsameren E-Scooter halten wir für komplett überflüssig, sie sollten ganz aus dem Entwurf gestrichen werden", sagte Krone, auch die Verleiher seien nur an schnellen interessiert.

Scheuer hatte vor den Bundesrats-Beratungen für seine Pläne geworben. Die geplante Verordnung solle "einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einführung neuer Mobilitätslösungen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer" schaffen, hieß es in einem Brief des Ressorts an die Länder-Verkehrsminister. Zur Lebenswirklichkeit auf Gehwegen gehöre schon eine "Vielzahl anderer Nutzungsformen" – durch radfahrende Kinder, Jogger und andere. Daher gelte für alle das Gebot größtmöglicher Rücksichtnahme. Wo geboten, könne es vor Ort zudem Beschränkungen geben, etwa in engen Bereichen von Fußgängerzonen.

Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht plant der Bund nicht

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte ebenfalls, E-Scooter wie Fahrräder zu behandeln. "Die Freigabe von Gehwegen sollte je nach lokalen Rahmenbedingungen im Ermessen der Kommunen liegen", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Die Nutzung solle zudem "erst ab dem 15. Lebensjahr" erlaubt sein. Nach Scheuers Plänen sollen E-Roller mit weniger als 12 km/h bereits für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein – schnellere Gefährte dann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht plant der Bund nicht. Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Es soll auch möglich sein, die oft zusammenklappbaren Geräte in Bussen und Bahnen mitzunehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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