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Coronakrise: Autohaus ist pleite – kann ich Autokauf stornieren?


Autohaus pleite: Diese Rechte haben Autokäufer

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 31.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Autohaus wegen Corona pleite: Wenn das Autohaus pleite geht, müssen Käufer schnell reagieren.Vergrößern des BildesAutohaus wegen Corona pleite: Wenn das Autohaus pleite geht, müssen Käufer schnell reagieren. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn-bilder)
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Auch Autohändler müssen wegen der Corona-Pandemie Verkaufsflächen schließen. Noch sind die wirtschaftlichen Folgen nicht absehbar. Doch welche Rechte hätten Autokäufer, falls der Händler pleite geht?

Viele Firmen befürchten negative wirtschaftliche Auswirkungen durch die Corona-Pandemie – auch Autohäuser. Aber was bedeutet es für Käufer, die bereits ein Auto bestellt und bezahlt haben, wenn der Händler pleite gehen sollte?

In der Regel wird dann ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verwalter hat dabei ein Wahlrecht, ob er an der Vertragserfüllung festhalten will, erklärte der Mindener Rechtsanwalt Sören Lührmann in der Zeitschrift "Auto, Motor und Sport" (Ausgabe 8/2020).

Sollte er sich dagegen aussprechen, bleibt dem Käufer "im Grunde nichts anderes übrig, als seine Forderung als Insolvenzgläubiger geltend zu machen", so Lührmann weiter. Diese Forderung müsse er dann über den Insolvenzverwalter in der Insolvenztabelle anmelden.

Das Geld ist im schlimmsten Fall weg

Allerdings sehen auch dann Käufer im besten Fall nur einen Teil ihres Geldes wieder, lautet die Einschätzung des Rechtsanwaltes. Denn dafür muss genügend Insolvenzmasse vorhanden sein und Gläubiger eine Quote ausgezahlt bekommen.

Deshalb sollten Autokäufer beim Insolvenzverwalter darauf pochen, dass dieser den Vertrag einhält, empfiehlt Lührmann – sonst sei im schlimmsten Fall das Geld weg.

Doch für manche gibt es Auswege

Allerdings besteht Hoffnung, wenn es trotz Fristsetzung zu einem Lieferverzug kommt: Dann können Verbraucher, die bereits den Kaufpreis für das Auto vollständig gezahlt haben, unter Umständen vom Vertrag zurücktreten, erklärt Lührmann.

Das gilt demnach auch für eine Finanzierung, wenn diese mit dem Kauf verbunden ist – jedoch nicht für Leasingverträge. Immerhin: Der Leasingpartner bleibt Vertragspartner. Somit sei er selbst bei einer Händlerpleite zur Vertragserfüllung verpflichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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