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Frist läuft ab: Interesse am Führerschein-Umtausch ist überschaubar


Frist läuft ab
Interesse am Führerschein-Umtausch ist überschaubar

Von dpa
06.01.2022Lesedauer: 2 Min.
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Berlin (dpa) - Das Interesse, einen alten in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umzutauschen, hält sich in Berlin in Grenzen. Sämtliche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden. Für Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis Ende 1998 ausgestellt wurden, läuft die Frist bereits am 19. Januar ab.

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneres wurden von Februar bis Dezember 2021 insgesamt erst 25.360 Anträge auf Führerscheinumtausch aus dieser Altersgruppe gestellt.

"Das sind 21 Prozent der Personen, die ihren Führerschein umtauschen müssten", sagte Innenverwaltungssprecherin Sylvia Schwab der Deutschen Presse-Agentur. "Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat diesen Personenkreis auf 121.000 berechnet."

Wie hoch der tatsächliche Bedarf für diese Dienstleistung sei, lasse sich schwer einschätzen, sagte Schwab. Es sei aber davon auszugehen, dass nicht alle aus der Gruppe der betreffenden Geburtsjahrgänge ihren Führerschein umtauschen wollten. Die bisher geringen Antragszahlen deuteten darauf hin.

Die Innenverwaltung sei zu dem Thema im Austausch mit dem zuständigen Verkehrsreferat in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Fahrerlaubnisbehörde im Landesamt für Bürgerangelegenheiten, das für die Bearbeitung Anträge zuständig ist.

Noch rund zwei Wochen bis zum Ablauf der Frist

Bis zum Ablauf der Frist bleiben nur noch rund zwei Wochen Zeit. Wer noch keinen Termin beim Bürgeramt hat, könnte daher Probleme bekommen, sich den neuen Führerschein rechtzeitig zu besorgen, und riskiert ein Bußgeld. Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Führerschein ist der Innenverwaltung zufolge eine Ordnungswidrigkeit.

Zumindest der zweite Bürgeramtstermin zum Abholen des neuen EU-Führerscheins lässt sich umgehen: Auch in Berlin gibt es laut Schwab die Möglichkeit, den Direktversand durch die Bundesdruckerei zu nutzen. Der neue Kartenführerschein wird dann gegen eine zusätzliche Gebühr direkt von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben nach Hause geschickt.

Als nächstes sind dann die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 dran. Für sie gilt eine Frist für den Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2023. Noch ein Jahr mehr haben die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 Zeit.

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