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Gurtpflicht in Deutschland: Gibt es Ausnahmen?


Verkehrssicherheit
Gurtpflicht in Deutschland: Gibt es Ausnahmen?

om (CF)

Aktualisiert am 31.08.2015Lesedauer: 2 Min.
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Die Straßenverkehrs-Ordnung definiert, wer von der Anschnallpflicht befreit ist. Vor allem bei nicht angeschnallten Kindern drohen härtere Strafen.Vergrößern des Bildes
Die Straßenverkehrs-Ordnung definiert, wer von der Anschnallpflicht befreit ist. Vor allem bei nicht angeschnallten Kindern drohen härtere Strafen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die Gurtpflicht in Deutschland gilt seit Mitte der 1970er Jahre und ihre Missachtung steht seit den 1980ern unter Strafe. Wenn Sie allerdings in Schrittgeschwindigkeit fahren, gilt die Regelung nicht. Erfahren Sie hier mehr dazu und, ob sich Taxifahrer anschnallen müssen.

Bei Schritttempo keine Gurtpflicht

Tatsächlich definiert die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraf 21 a Ausnahmen, die Autofahrer in Deutschland von der Gurtpflicht befreien. So dürfen Sie bei Fahrten im Auto mit Schrittgeschwindigkeit per Gesetz auch ohne angelegten Gurt fahren. Dies könnte zum Beispiel bei Fahrten auf einem Parkplatz oder beim Rückwärtsfahren der Fall sein.

Jedoch gibt es Ausnahmen dieser Regelung: Die Befreiung von der Anschnallpflicht gilt nicht, wenn Sie verkehrsbedingt mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder über eine längere Distanz in langsamem Tempo nach einem Parkplatz suchen.

Gilt für Bus- und Taxifahrer in Deutschland Gurtpflicht?

Das Betriebspersonal von Omnibussen, die Fahrgäste befördern, und Fahrer im Lieferdienst sind von der Anschnallpflicht befreit. Taxifahrer müssen sich allerdings seit einem Beschluss zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung Ende 2014 anschnallen. Zuvor galt eine Ausnahmeregelung aus den 1970er Jahren, um den Fahrern bei Überfällen eine schnellere Flucht zu ermöglichen.

Der Bundesrat hielt nach einer Gegenüberstellung der Unfall- und Überfallstatistiken eine Korrektur der Ausnahmeregel für notwendig.

Härtere Strafen bei nicht angeschnallten Kindern

Wer die Anschnallpflicht missachtet, muss laut Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) mit einem Verwarnungsgeld ab 30 Euro oder einem Bußgeld von bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Letzteres wird beispielsweise fällig, wenn Sie mehrere Kinder ohne Sicherung transportieren.

Eine Strafe droht ebenfalls, wenn Sie zwar angeschnallt sind, der Gurt aber nicht ordnungsgemäß angebracht ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie als Fahrer den Gurt nicht über die Schulter legen, sondern unter dem rechten Arm durchführen.

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