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Wer auffährt, hat Schuld: Stimmt's?


Bremsen, blinken, weiterfahren
Wer auffährt, hat Schuld: Stimmt's?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 11.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Weil die Versicherung nur ein Drittel des Schadens bezahlte, zog ein Autofahrer vor Gericht.Vergrößern des BildesWeil die Versicherung nur ein Drittel des Schadens bezahlte, zog ein Autofahrer vor Gericht. (Quelle: Symbolbild/allOver-MEV/imago-images-bilder)
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Auffahrunfälle sind immer ein Ärgernis. Die Schuldfrage erhitzt in vielen Fällen zusätzlich die Gemüter.

Wer mit dem Auto auf seinen Vordermann auffährt, trägt die Hauptschuld am Unfall. Das gilt auch dann, wenn sich der Vorausfahrende zum Abbiegen entschlossen hat, wegen einer durchgezogenen Linie oder einer schraffierten Fläche an dieser Stelle aber gar nicht abbiegen darf. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankenthal, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3a C 251/16).

Was gilt bei abrupten Bremsen?

Im verhandelten Fall fuhr eine Frau mit ihrem Auto auf der linken von zwei Spuren. Sie wollte links abbiegen, hielt an und blinkte. Dann fielen ihr an ihrer Position eine durchgezogene Mittellinie und eine schraffierte Sperrfläche auf. Da sie dort nicht abbiegen durfte, gab sie wieder Gas. In diesem Augenblick fuhr ein anderes Auto von hinten auf. Dessen Fahrer forderte Schadenersatz. Sein Argument: Die Frau habe abrupt und nicht blinkend bis zum Stillstand abgebremst. An der Stelle habe er aufgrund der Mittellinie und der Sperrfläche aber gar nicht mit einem Abbiegemanöver rechnen können. Die Versicherung zahlte nur ein Drittel des Schadens, der Mann zog vor Gericht.

Hohe Geschwindigkeit und wenig Abstand

Dort hatte er aber keinen Erfolg. Denn der sogenannte Anscheinsbeweis spricht bei einem Auffahrunfall in der Regel für die Schuld des Auffahrenden. Und einen untypischen Verlauf konnte das Gericht hier nicht feststellen. Die durchgezogene Mittellinie und die Sperrfläche seien nur ein Schutz für den Gegenverkehr. Das Gericht ging stattdessen davon aus, dass der Mann zu schnell fuhr oder zu wenig Abstand gehalten hatte. Doch auch die Frau kam nicht ungeschoren davon: Da sie unerlaubt abbiegen wollte und dadurch den Verkehr behinderte, sei ein Mitverschulden von einem Drittel anzusetzen.

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