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Muss ich den Parkausweis im Winter freikratzen?

Von dpa
Aktualisiert am 25.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Winter: Parkberechtigungen mΓΌssen immer gut sichtbar platziert sein.
Freie Sicht auf die Vignette: Parkberechtigungen mΓΌssen immer gut sichtbar platziert sein – bei Schnee und Eis gelten besondere Regeln. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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Vor dem Losfahren mΓΌssen die Autoscheiben freigekratzt werden. Wie steht es aber um Anwohnerparkausweise bei stehenden Fahrzeugen? MΓΌssen sie immer sichtbar sein?

Nach kalten WinternΓ€chten kostet das Eiskratzen am Auto oft viel Zeit. Mit vereisten Scheiben haben manche Fahrer aber noch eine zusΓ€tzliche Sorge: Droht unnΓΆtiger Γ„rger, wenn der Anwohnerparkausweis, die Parkscheibe oder der Parkschein nicht mehr sichtbar ist?

Parkscheine und -scheiben sowie andere Berechtigungen wie eben Anwohnerparkausweise müssen so im Auto platziert werden, dass sie von außen "gut sichtbar" sind. Wenn deren Lesbarkeit nicht gegeben ist, drohen je nach Standort Verwarnungen in Hâhe von bis zu 30 Euro.

Im Winter aber muss niemand Angst vor unerwartetem Γ„rger haben, erlΓ€utert Karsten Raspe vom TÜV ThΓΌringen. "Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen UmstΓ€nden gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfΓΌllt: Werden Parkschein, Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis spΓ€ter durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund fΓΌr ein KnΓΆllchen."

Verschneite Verkehrszeichen bleiben in der Regel gΓΌltig

Auch Verkehrszeichen kΓΆnnen von Schnee verdeckt werden, bleiben aber trotzdem gΓΌltig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zumindest Anwohner die Bedeutung der Schilder trotzdem kennen – daher mΓΌssen sie sich auch weiterhin an entsprechende BeschrΓ€nkungen halten.

Verdeckte Schilder sind aber auch für ortsunkundige Autofahrer kein Freibrief, auch wenn in EinzelfÀllen von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Anders sieht es bei Verkehrszeichen aus, die aufgrund ihrer besonderen Form auch im verschneiten Zustand eindeutig erkennbar sind: "Die wichtigsten Schilder sind so gestaltet, dass sie bei jedem Wetter gut erkennbar sind: Beim achteckigen Stoppschild oder dem Vorfahrtsschild gilt das Wetter daher nie als Ausrede", erinnert Raspe an die Straßenverkehrsordnung.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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