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Routerzwang: Verbraucherschützer mahnen Internetanbieter ab


Vodafone und Deutsche Glasfaser
Routerzwang: Verbraucherschützer mahnen Internetanbieter ab

Von t-online, sha

Aktualisiert am 05.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Kunden können zukünftig ihren Router selbst auswählen.Vergrößern des BildesRouter (Symbolbild): Seit 2016 sollen Kunden ihren Router selbst wählen können. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone und die Deutsche Glasfaser abgemahnt. Der Grund: Die Unternehmen verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen bei der freien Routerwahl.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die beiden Netzbetreiber Vodafone und Deutsche Glasfaser abgemahnt. Nach Ansicht des Verbands hielten sich die Unternehmen nicht an die Vorgaben der Wahlfreiheit von Internetroutern, schreiben die Verbraucherschützer auf ihrer Seite. Seit 2016 ist die Wahlfreiheit gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht Kunden, eigene Geräte wie Modems oder Kombigeräte, bei denen im Router ein Modem eingebaut ist, zu nutzen.

"Laut Gesetz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten passiven Netzabschlusspunkt", teilen die Verbraucherschützer mit. Beim VDSL-Anschluss sei das die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose.

Fest eingebautes Modem lässt sich nicht austauschen

In der Praxis installierten die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen jedoch ein fest eingebautes Glasfasermodem. Die abgemahnten Anbieter machten es ihren Kunden damit "oft sehr schwer oder sogar unmöglich", eigene Kombigeräte zu nutzen. Außerdem teilten sie ihren Kundinnen bei der Bestellung mit, das Glasfasermodem des Anbieters müsse genutzt werden.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sollten Kunden bereits beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät verwenden könnten, heißt es weiter. Der Vorteil von Kombigeräten sei, dass nur ein Gerät notwendig sei, das weniger Energie verbrauche.

Außerdem übersteige der Mietpreis der mitgelieferten Modems nach einigen Jahren den Kaufpreis des Routers. "Auch das Argument, Mietrouter würden im Falle eines Defektes kostenlos ausgetauscht", sei nicht plausibel, so die Verbraucherschützer. Bei gekauften Routern greife die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Oftmals gebe es darüber hinaus noch eine freiwillige Garantie von teilweise bis zu fünf Jahren ab Kaufdatum.

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