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Winterschlussverkauf: So entlarven Sie Fake-Onlineshops


Fake im Netz
Winterschlussverkauf: So erkennen Sie einen Online-Betrug


Aktualisiert am 06.04.2023Lesedauer: 3 Min.
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Schlussverkauf: In den Rabattschlachten des Internets werben manche Online-Händler mit auffällig günstigen Preisen.Vergrößern des Bildes
Schlussverkauf: Bei Rabattschlachten im Internet werben manche Online-Händler mit auffällig günstigen Preisen. (Quelle: IMAGO / Levine-Roberts)

Der Winterschlussverkauf ist eine spannende Zeit für Schnäppchenjäger, aber auch für Betrüger. So lassen sich Fake-Angebote von seriösen unterscheiden.

Im Internet ist der Winterschlussverkauf angekommen. Auf Online-Portalen werben Händler mit neuen Tiefpreisen. Warum auch nicht: Laut einer Umfrage des Finanzdienstleisters Revolut shoppen bereits 54 Prozent der Deutschen über das Internet.

Dennoch sind die Deutschen skeptisch, was die Sicherheit auf den Shopping-Plattformen angeht. Laut Revolut haben 25 Prozent der Befragten Angst davor, ihr Geld durch den Klau der Bankdaten zu verlieren.

Dass diese Furcht berechtigt ist, machen Verbraucherschützer klar. Sie warnen derzeit vor den Risiken durch Online-Betrüger. Einige Betrugsmaschen ließen sich relativ schnell erkennen, andere wiederum wirkten täuschend echt.

Diese Betrugsmaschen kommen besonders häufig vor

1. Scam

Bei einem Scam, zu Deutsch Betrug, überredet der Betrüger das Opfer dazu, Geld in Echtzeit zu überweisen. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn sich der Scammer mittels geklauter Daten als Freund oder Familienmitglied ausgibt. Der Inhalt solcher Nachrichten kann unterschiedlich ausfallen, meist handelt es sich jedoch um einen angeblichen Notfall.

Kein Geld zurück

Wer eine Transaktion autorisiert und erst im Nachhinein den Betrug erkennt, bekommt das Geld nicht zurück. Der Grund: Das Opfer hat die Zahlung selbst autorisiert.

2. Betrügerische E-Mails

Nicht immer melden sich jedoch vermeintliche Freunde und Verwandte. Mit sogenannten Phishing-Mails, mit Textnachrichten auf dem Smartphone (Smishing) oder Telefonanrufen (Vishing), versuchen Betrüger bekannte Unternehmen oder Behörden nachzuahmen. In den meisten Fällen scheitern diese Versuche jedoch an einer fehlerhaften Rechtschreibung.

Wer gerne online einkauft, könnte auch schon über eine andere Phishing-Betrugsmasche gestolpert sein: Service-Webseiten, die Gutscheine für beliebte Produkte anbieten.

Post von der Bank

Eine Bank verlangt keine Zugriffsdaten per E-Mail. Sollte ein Login-Link in der Mail enthalten sein, handelt es sich um einen Betrugsversuch. Wer sich über den Urheber der Mail unsicher ist, kann diese an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiterleiten und prüfen lassen (phishing@verbraucherzentrale.nrw).

3. Fake-Onlineshops

Rabattaktionen werden oft von Onlinehändlern in Newslettern oder als Werbebanner auf anderen Internetseiten beworben. Fake-Onlineshops können diese Werbekampagnen nutzen. Bei dieser Forme des Onlinebetrugs handelt es sich um einen auf den ersten Blick seriösen Onlineshop, der dem originalen Händler sehr ähnelt.

Woran sie gefälschte Onlineshops erkennen:

  • Das Vorhängeschloss-Symbol: Seriöse Online-Shops erkennt man an dem Symbol eines Vorhängeschlosses links neben der URL. Ein Mausklick auf das Symbol zeigt etwa an, ob es sich bei der URL um eine sichere Verbindung handelt. In manchen Fällen erscheint anstelle des Vorhängeschlosses direkt der Warnhinweis "Nicht sicher".
  • HTTPS: Die Buchstabenfolge steht für "Hyper Text Transfer Protocol Sevice" und gilt als Merkmal dafür, dass die Internetseite vertrauenswürdig ist.
  • Domainendungen: Endet die Adresse nicht auf ".de", sondern auf "de.com.", ist die Seite ein Fake.
  • Zahlungsweise: Beim Onlineshopping gestaltet sich der Bezahlvorgang in der Regel immer gleich: Sobald ein Produkt im Einkaufskorb liebt, stehen verschiedene Zahlungsmethoden zur Auswahl. Stutzig sollte man werden, wenn lediglich die Option Vorkasse angeboten wird. Das könnte bedeuten, dass die Ware nach der Überweisung nicht zugestellt wird.
  • Extrem günstiges Angebot: Sind die Produktpreise im Vergleich zu anderen Onlinehändlern sehr günstig, könnte es sich um eine Betrugsmasche handeln. Ein solches Schnäppchen wäre aufgefallen, gerade wenn es sich hierbei um beliebte Elektrogeräte oder Kleidung handelt.
  • Gefälschte Gütesiegel: Bewirbt ein Onlineshop in seinem Internetauftritt auffällig platzierte und unbekannte Gütesiegel, könnte es sich um eine betrügerische Seite handeln. Ob das Siegel echt ist, lässt sich ganz einfach mit einem Mausklick testen. In der Regel sind Siegel verlinkt und führen auf die Internetseite des Siegel-Betreibers.
  • Kundenbewertungen: Bestehen die meisten Kommentare auf einer Internetseite nur aus überschwänglichem Lob, ist Vorsicht geboten. Auch sich ähnelnde User-Namen oder sehr unterschiedliche Bewertungen sollten misstrauisch stimmen. Sollte eine User-Bewertung den Betrug benennen, sollte dieser Vorwurf auch ernst genommen werden.
  • Fake-AGB: Sobald die Geschäftsbedingungen des Onlinehändlers in einem fehlerhaften Deutsch verfasst sind, ist Vorsicht geboten. Fehlt die allgemeine Geschäftsbedingung völlig, ist die Seite ein Fake.
  • Unvollständiges Impressum: Das Impressum listet in der Regel alle wichtigen Informationen über das Unternehmen auf. Fehlen im Impressum zum Beispiel Angaben zum Registergericht, der Registernummer und der Steuernummer, ist der Onlineshop mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fälschung.

Fakeshop-Finder

Die Verbraucherzentrale bietet unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder eine Suchfunktion für Onlineshops an. Hierfür muss URL des betroffenen Händlers in ein Suchfeld eingegeben werden. Die Seite untersucht die Internetseite auf ihre Echtheit und zeigt etwa die wichtigsten Angaben des Impressums und Nutzerbewertungen an.

Handlungsschritte für Betrugsopfer

Wer Opfer eines Betruges im Internet wurde, sollte sofort handeln und folgende Schritte unternehmen:

  • Sämtliche Bankkonten und Karten sperren lassen
  • Kundenservice der Bank kontaktieren und unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen lassen
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten (online möglich unter https://online-strafanzeige.de)
  • Identitätsdiebstahl bei der Schufa und anderen Behörden melden
  • Mögliche Rechnungen und Inkassoschreiben schriftlich beantworten und die Kopie der Strafanzeige beifügen
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Revolut
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