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"Falsche Telekom": Kunden tappen in die Kostenfalle von Konkurrent


Ungewollte Werbebriefe
Kunden fallen auf Schreiben von Telekom-Konkurrent rein

Von t-online, sha

Aktualisiert am 02.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Telefon liegt auf einem Schreiben der "1N Telecom GmbH": Verträge mit dem Telekommunikationsanbieter können bis zu 14 Tage nach der Unterzeichnung widerrufen werden.Vergrößern des BildesEin Telefon liegt auf einem Schreiben der "1N Telecom GmbH": Verträge mit dem Telekommunikationsanbieter können bis zu 14 Tage nach der Unterzeichnung widerrufen werden. (Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
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Der Anbieter "1N Telecom" lockt Kunden in die Kostenfalle. Wegen der Namensähnlichkeit mit der Telekom schließen Verbraucher dort ungewollt Verträge ab.

Bereits im Mai warnten Verbraucherschützer vor dem DSL-Anbieter "1N Telecom": Das Düsseldorfer Unternehmen habe vermehrt "irritierende" Werbepost an Telekom-Kunden verschickt, die daraufhin ungewollt neue Verträge mit dem DSL-Anbieter abgeschlossen hätten.

Auf Widerrufe habe das Unternehmen nicht reagiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatten "1N Telecom" daraufhin verklagt.

Jetzt warnt der vzbv erneut vor einer "Welle unerwünschter Werbepost" des DSL-Anbieters aus Düsseldorf. "In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW ebben die Beschwerden und Anfragen zu Briefen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters '1N Telecom GmbH' nicht ab", heißt es.

Kunden verwechseln "Telecom" mit "Telekom"

Weil die Schreiben des Anbieters persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger enthielten, zeigten sich diese überrascht, woher das Unternehmen diese Informationen habe.

"Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der 'Telekom' handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot", sagt Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherschützer raten, ungewollte Vertragsabschlüsse zu widerrufen. Das sei bis zu 14 Tage nach Abschluss möglich. "Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die '1N Telecom GmbH' ihrem Werbebrief beigelegt haben."

Widerruf-Musterbriefe im Internet abrufen

Und: "Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen." Entsprechende Musterbriefe ließen sich im Internet bei den Verbraucherzentralen abrufen. Wenn Sie mehr zum Widerrufsrecht erfahren wollen, lesen Sie hier weiter.

Laut vzbv waren im vergangenen Jahre 2.000 Beschwerden zum Anbieter "1N Telecom" bei den Verbraucherzentralen eingegangen. Dabei sei es hauptsächlich um Vertragsangelegenheiten gegangen.

Die meisten bestritten, willentlich einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen zu haben. In diesem Jahr habe "1N Telecom" Werbebriefe unter anderem in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern verschickt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv)
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