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WhatsApp, Facebook, Instagram: Verbraucherschutz geht gegen Meta AI vor


Wegen KI-Training
Datenschutz: Verbraucherschützer gehen gegen Meta vor

Von dpa
Aktualisiert am 07.05.2025 - 09:49 UhrLesedauer: 2 Min.
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Internetkonzern Meta: Dazu gehören die Apps Instagram, Facebook und WhatsApp. (Quelle: Jens Büttner/dpa/dpa-bilder)
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Meta plant, Nutzerdaten unwiderruflich in die eigene KI einzuspeisen. Verbraucherschützer schreiten ein. So können Sie widersprechen.

Verbraucherschützer haben den Facebook-Konzern Meta abgemahnt. Grund dafür ist das geplante Training seiner KI-Software Meta AI mit Nutzerdaten aus Instagram und Facebook. Das heißt, alle Beiträge, die von Nutzern öffentlich geteilt werden, könnten zum Training der KI genutzt werden. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) verstoße das gegen europäisches Datenschutzrecht.

Meta zufolge plant die VZ NRW, eine einstweilige Verfügung gegen das KI-Training von Meta zu beantragen. Solch eine Unterlassungsverfügung bedrohe deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt, teilte Meta in einer Stellungnahme mit. "Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben", hieß es.

KI soll mit Beiträgen von erwachsenen Usern trainiert werden

Meta hatte Mitte April angekündigt, seine KI "bald" mit öffentlich zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per In-App-Mitteilung oder E-Mail informiert.

Bei den betroffenen Daten handelt es sich laut der Verbraucherzentrale um:

  • Name, sowie Facebook- und Instagram-Benutzername
  • Profilbild
  • Avatare
  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen
  • Interaktionen mit öffentlichen Inhalten, etwa Kommentare oder Bewertungen

Man habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und Meta deshalb abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale mit. Sollte Meta der Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, werde man weitere rechtliche Schritte prüfen, erklärte die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine Steffen. "Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden."

Vorgehen sei nicht gesetzeskonform

Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale Verweis auf ein "berechtigtes Interesse" reiche nicht aus. Nutzer müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden.

"Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden", so die Datenschutzexpertin. "Dann reicht ein sogenanntes Opt-out – so wie es Meta anbietet – nicht aus, sondern Betroffene müssten dem aktiv zustimmen."

Meta: Verfügung wäre "großer Rückschlag für Verbraucher"

Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre laut Meta ein "großer Rückschlag für deutsche Verbraucher, die sich lokal relevante KI-Technologie wünschen und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen wollen, die lokale Nuancen verstehen".

Sie können der Verwendung Ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke bis zum 26. Mai widersprechen. Die ausführliche Anleitung können Sie auf der VZ NRW-Homepage nachlesen. Sie müssen den Widerspruch dabei nicht begründen, die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist jedoch notwendig.

Verwendete Quellen
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