Recht auf Vergessenwerden Ex-Bürgermeister verliert vor Gericht gegen Google

Jahrelang hat ein ehemaliger Bürgermeister mit dem Internetriesen Google vor Gericht gestritten. Nun musste der Kläger den Kampf aufgeben – auch wenn das sonst nicht seine Art sei.
Ein ehemaliger Dorfbürgermeister aus Baden-Württemberg hat einen jahrelangen juristischen Streit gegen Google am Mittwoch aufgegeben. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart dem Mann in einer Berufungsverhandlung klar gemacht, dass er den Suchmaschinenbetreiber nicht dafür verantwortlich machen könne, wenn unter den Suchbegriffen seines Namens in Verbindung mit dem Wort "Balkan" Links zu Texten erscheinen, die verleumderische Äußerungen und Beleidigungen enthalten. So schlimm die Texte für ihn seien, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Haag am Mittwoch, so erwachse daraus kein Anspruch auf Unterlassung und dauerhafte Löschung gegen Google.
Google sollte Ergebnislinks löschen
Der Ex-Bürgermeister der Gemeinde Hausen ob Verena bei Villingen-Schwenningen zog daraufhin seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil zurück. "Obwohl das Aufgeben gar nicht zu mir passt", wie er betonte. Erreichen wollte er mit seinem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit, dass der Internetriese die Ergebnislinks zu insgesamt 14 beleidigenden Texten dauerhaft löscht. Das Landgericht Rottweil hatte seine Klage abgewiesen. OLG-Richter Haag sagte am Mittwoch, dass auch die danach erst in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Sachverhalt nichts ändere.
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Der Kläger war 17 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde im Kreis Tuttlingen und zudem Geschäftsführer der Gemeindewerke und Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes. Deshalb habe ihn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2001 mit dem Aufbau einer effektiven Verwaltung und der kommunalen Infrastruktur in albanischen Städten beauftragt. Die für ihn beleidigenden Texte mit Worten wie "Albanermafia" und "Bestechungslobby" stammten von einem Blog, die Urheber seien nicht zu fassen, sagte der Kläger. Er sehe seine Persönlichkeitsrechte verletzt, seine Tätigkeit in Albanien sei stets legal gewesen.
- Nachrichtenagentur dpa