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Gesetzeslage bei der Datensicherung: kurzzeitigen Aufbewahrung und längerfristige Datenarchivierung


Computer
Gesetzeslage bei der Datensicherung

tb

09.06.2010Lesedauer: 2 Min.
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Die Datensicherung dient dem Schutz vor möglichem Datenverlust. Er droht durch die Beschädigung oder die Zerstörung entweder der Hardware oder des Speichermediums. Diese Folgen können sowohl durch unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer oder Ausbruch von Naturgewalt eintreten als auch auf die unsachgemäße oder mutwillige Einwirkung Dritter zurückgehen. Dabei kommen nicht nur Fälle von Diebstahl und Sachbeschädigung in Betracht, sondern auch das Löschen oder Überschreiben von Daten sowie das absichtliche Einschleusen von Computerviren.

Gesetzeslage zur Datensicherung

Die Verpflichtung zur Datensicherung ist gesetzlich verankert und ergibt sich aus einer Reihe einschlägiger Vorschriften. So schreiben die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und revisionssichere Buchführung vor. Datensicherungspflichten regeln darüber hinaus das Produkthaftungsgesetz sowie das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und weiterer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zur Gewährleistung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei der Datensicherung. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich von 1998 fordert ein effektives Risikomanagement auch im Bereich der Datensicherung. Seit dem 1.1.2002 sind zudem sämtliche Unternehmen verpflichtet, Daten ordnungsgemäß zu sichern.Nach den vom Bundesministerium der Finanzen verabschiedeten Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind dabei im Einzelnen festgelegte Regeln und Vorgaben zur Aufbewahrung von Daten zu berücksichtigen und einzuhalten. Im Rahmen der Datensicherungsmaßnahmen ist grundsätzlich zwischen der kurzfristigen Aufbewahrung und der längerfristigen Archivierung zu unterscheiden.

Kurzfristige Aufbewahrung

Die kurzfristige Aufbewahrungspflicht erstreckt sich im Regelfall über einen Zeitraum von wenigen Tagen bis zu drei Monaten. Sie erfolgt oftmals durch Fertigung von Sicherungskopien (Backup) oder durch Speichern der zu sichernden Daten auf einer externen Festplatte.

Längerfristige Datenarchivierung

Bei der längerfristigen Datenarchivierung steht insbesondere die Einhaltung gesetzlich angeordneter Aufbewahrungsfristen im Vordergrund. Deshalb kommt in diesen Fällen in der Regel eine standortexterne Datensicherung zum Einsatz. Die gefertigten Sicherungskopien werden in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten archiviert. Diese Pflicht ist zudem vielfach in Betriebshaftpflichtversicherung für Versicherungsnehmer festgeschrieben.

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