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Sechs Monate Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Facebook und YouTube ziehen Bilanz


Bilanz zum NetzDG
Facebook löschte bisher nur 362 Beiträge

Von dpa-afx, t-online, str

Aktualisiert am 27.07.2018Lesedauer: 3 Min.
Facebook-App auf dem Smartphone: Das soziale Netzwerk verliert Nutzer.Vergrößern des BildesFacebook-App auf dem Smartphone: Das soziale Netzwerk verliert Nutzer und reagiert auf Kritik an seinem Umgang mit Hasskommentaren. (Quelle: Bruno Amaral/imago-images-bilder)
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Seit einem halben Jahr gelten in Deutschland verschärfte Regeln im Umgang mit Hass und Hetze im Netz. Jetzt haben die zwei größten Plattformen erste Zahlen vorgelegt.

Die Internetplattformen Facebook und YouTube haben ein halbes Jahr nach Wirksamwerden des Gesetzes gegen Hass im Netz eine erste Bilanz gezogen. Beim Kurznachrichtendienst Twitter gingen im Zusammenhang mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz knapp 265.000 Beschwerden ein. Beim Videodienst YouTube wurden zwischen Januar und Juni knapp 215.000 Inhalte gemeldet. Und bei Facebook, wo es ein anderes Meldeverfahren gibt, waren es 1.704 Beiträge. Die Konzerne sind verpflichtet, die Zahlen bekannt zu geben. Bußgelder musste keine der drei Plattformen zahlen.

"Deutlich wird: Es gibt Beschwerden – und zwar nicht wenige. Strafbarer Hass im Netz ist real, erfahrbar für so viele, die sich vernehmbar für Demokratie und Toleranz einsetzen", sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Leider sei diese Hasskriminalität kein "Phänomen der Zeit", sondern ein Dauerzustand.

Das Gesetz nimmt die Betreiber seit dem 1. Januar stärker in die Pflicht und setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Die Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Allerdings hatte das NetzDG, so die Kurzform, immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen. In den Anfangstagen war etwa ein Satire-Tweet der Zeitschrift "Titanic" gelöscht worden.

Nur ein Bruchteil der gemeldeten Beiträge wird tatsächlich entfernt

Die am Freitag veröffentlichten Zahlen zeigen, dass ein Großteil der gemeldeten Inhalte hierzulande nicht entfernt oder blockiert wird. Bei Twitter kam es nur bei etwas mehr als jeder zehnten Beschwerde zu solchen Konsequenzen. Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der gemeldeten Inhalte entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Straftatbestände oder die Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von den 1.704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt.

Wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren, können sich die User beim Bundesamt für Justiz beschweren. Dort ist die erwartete Beschwerdewelle allerdings ausgeblieben. Im ersten Halbjahr seien über das Onlineformular erst 526 Anzeigen eingegangen, teilte die Bonner Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Prognosen lagen nach Angaben eines Sprechers des Bundesamtes bei 25.000 Fällen im Jahr.

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Auffällig ist, dass die Zahl der Beschwerden bei Twitter und YouTube deutlich höher ist, als bei Facebook. Ein Grund dafür ist der unterschiedliche Meldeweg. Während die Nutzer bei Twitter und YouTube direkt in der Meldefunktion des Beitrags das NetzDG als Grund angeben können, muss bei Facebook ein extra Formular ausgefüllt werden, das recht schwer zu finden ist. Das Bundesjustizministerium kritisierte den "komplizierten Beschwerdeweg" bei Facebook.

Verwendete Quellen
  • dpa
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