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Neuer Beschluss: Für EU-Bürger bleiben eu-Domains nach Brexit verfügbar


Neuer Beschluss
Für EU-Bürger bleiben eu-Domains nach Brexit verfügbar

Von dpa
26.07.2019Lesedauer: 1 Min.
EU-Bürger, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben, dürfen ihre eu-Internetadressen behalten.Vergrößern des BildesEU-Bürger, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben, dürfen ihre eu-Internetadressen behalten. (Quelle: Monika Skolimowska./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wenn Großbritannien aus der EU austritt, können britische Bürger, Unternehmen oder Organisationen eu-Internetadressen nicht mehr registrieren oder verlängern. Eine Ausnahme will die EU-Kommission für EU-Bürger machen, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben.

Diese sollen im Falle eines Austritts unabhängig von ihrem Wohnort eu-Domains weiter nutzen oder auch neue Adressen registrieren können, heißt es in einer Bekanntmachung der EU-Kommission .

Britischen Bürgern und Firmen dürfte die für die eu-Domain zuständige Registrierungsstelle Eurid bestehende eu-Adressen nach einem Brexit rein rechtlich gesehen sogar entziehen. So hat der Europäische Gerichtshof bereits 2012 entschieden, dass eu-Adressen nur für innerhalb der EU ansässige Unternehmen gedacht sind (Az.: C-376/11).

Konkret urteilte das Gericht, dass eine Firma, die eine Marke als eu-Domain registrieren lassen möchte, zum einen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben muss und zum anderen die Domain auch selbst kommerziell nutzen muss.

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