Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextUkrainischer Boxchampion Oleg Prudky ist totSymbolbild für einen TextA2 nach Unfall bis zum Abend gesperrtSymbolbild für einen TextBenzinknappheit droht: USA erwägen ExportverbotSymbolbild für einen TextGesetzgeber muss Pflegebeiträge ändernSymbolbild für einen TextGrönemeyer sagt Jubiläumstour abSymbolbild für einen TextArzt missbrauchte 47 PatientinnenSymbolbild für einen TextFormel-1-Stars wirken in Film mitSymbolbild für einen TextClaudia Schiffer feiert 20. HochzeitstagSymbolbild für einen TextBundesweit massive Störung bei EC-ZahlungenSymbolbild für einen TextSängerin macht Missbrauch öffentlichSymbolbild für einen Watson Teaser9-Euro-Ticket: Diese Ziele lohnen sich wirklich

Für EU-Bürger bleiben eu-Domains nach Brexit verfügbar

Von dpa
26.07.2019Lesedauer: 1 Min.
EU-Bürger, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben, dürfen ihre eu-Internetadressen behalten.
EU-Bürger, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben, dürfen ihre eu-Internetadressen behalten. (Quelle: Monika Skolimowska./dpa)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Großbritannien aus der EU austritt, können britische Bürger, Unternehmen oder Organisationen eu-Internetadressen nicht mehr registrieren oder verlängern. Eine Ausnahme will die EU-Kommission für EU-Bürger machen, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben.

Diese sollen im Falle eines Austritts unabhängig von ihrem Wohnort eu-Domains weiter nutzen oder auch neue Adressen registrieren können, heißt es in einer Bekanntmachung der EU-Kommission .

Britischen Bürgern und Firmen dürfte die für die eu-Domain zuständige Registrierungsstelle Eurid bestehende eu-Adressen nach einem Brexit rein rechtlich gesehen sogar entziehen. So hat der Europäische Gerichtshof bereits 2012 entschieden, dass eu-Adressen nur für innerhalb der EU ansässige Unternehmen gedacht sind (Az.: C-376/11).

Konkret urteilte das Gericht, dass eine Firma, die eine Marke als eu-Domain registrieren lassen möchte, zum einen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben muss und zum anderen die Domain auch selbst kommerziell nutzen muss.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Keine EC-Kartenzahlungen in zahlreichen Supermärkten möglich
BrexitEUEU-KommissionGroßbritannien

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website