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Prüfung abgeschlossen: Umstrittene Spiele-App "Coin Master" nicht jugendgefährdend


Prüfung abgeschlossen
Umstrittene Spiele-App "Coin Master" nicht jugendgefährdend

Von t-online, jnm

06.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Die App Coin Master: Das Spiel ist laut Behörde nicht jugendgefährdendVergrößern des BildesDie App Coin Master: Das Spiel ist laut Behörde nicht jugendgefährdend (Quelle: Moon Active/Hersteller-bilder)
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Die App "Coin Master" ist extrem beliebt. Laut Kritikern soll sie Glücksspiel verharmlosen. Die Bundesprüfstelle hat jetzt untersucht, ob sie die App als jugendgefährdend einstuft.

Im Spiel müssen virtuelle Dörfer erbaut und gegen andere Spieler verteidigt werden. Die virtuelle Währung dafür wird an simulierten Spielautomaten erspielt – und um die zu betätigen, muss nach wenigen Versuchen echtes Geld investiert, oder lange gewartet werden.

Die Kritik am Spiel lautete, dass Glücksspiel und dessen Gefahren in der App bewusst verharmlost werden – und dass aufgrund der niedlichen Aufmachung des Spiels auch gezielt Kinder angesprochen werden würden.

Prüfung war von TV-Beitrag angeregt

Nach Ausstrahlung des Berichts wurde die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) aktiv und kündigte ein Prüfverfahren an. In der Folge wurden "Coin Master" und die zwei sehr ähnlichen Apps "Coin Trip" und "Coin Kingdom" auf ihr Gefährdungspotenzial untersucht.

Jetzt hat die BPjM das Ergebnis ihrer Prüfung veröffentlicht: Alle drei Titel hätten keine jugendgefährdende Wirkung im Sinne des Jugendschutzgesetzes, urteilte ein 12er-Gremium der Bundesprüfstelle.

Als Begründung wurde in einer Mitteilung angeführt, dass die Darstellung der Automaten von echten Spielautomaten abweiche, im Spiel auch immer wieder andere Elemente eingefügt seien und als Gewinne neben virtuellen Coins auch andere, für den Spielverlauf relevante Dinge gewonnen werden könnten. Deshalb sei es nicht wahrscheinlich, dass das App-Vorbild auch das Spiel an echten Spielautomaten in der Realwelt auslöse.

Behörde sieht dennoch Gefährdungspotenzial

In der Begründung wird aber auch beschrieben, dass man durchaus ein Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche durch simuliertes Glücksspiel in Apps sehe – auf Grundlage der "derzeitigen rein medieninhaltlichen Ausrichtung des Jugendschutzgesetzes" fehle dagegen jedoch eine Handhabe. Hier müsse die derzeitige Spruchpraxis des BPjM künftig im Hinblick auf diese Gefahren angepasst werden.

Verwendete Quellen
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