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Seehofer will Ausweispflicht für WhatsApp

Von t-online, avr

Aktualisiert am 05.03.2021Lesedauer: 3 Min.
Das Logo von WhatsApp: Das BMI will an die Daten von Nutzern.
Das Logo von WhatsApp: Das BMI will an die Daten von Nutzern. (Quelle: Rene Traut/imago-images-bilder)
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Wer WhatsApp nutzen will, muss bereits seine Handynummer angeben. Wenn es nach Innenminister Horst Seehofer geht, sollen Nutzer sich in Zukunft aber noch ausgiebiger identifizieren müssen.

Aktuell berät die Regierung über eine Neuerung des Telekommunikationsgesetzes. Da geht es beispielsweise um Glasfaserausbau. Doch das Innenministerium unter CSU-Politiker Horst Seehofer hat anscheinend kurzfristig noch Änderungen vorgeschlagen, die vor allem eine stärkere Überwachung von Nutzern zufolge hätten.

So wolle das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dass Nutzer sich identifizieren müssen, wenn sie Messenger- oder E-Mail-Dienste nutzen wollen. Das berichtet der E-Mail-Provider Posteo, dem ein Dokument des BMI mit geforderten Maßnahmen vorliegt. Das Papier ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur weitgehend aktuell.

Personalausweis für WhatsApp?

Das Bundesinnenministerium verweist in seinem Papier auf eine Forderung der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern, wonach Anbieter von Telekommunikationsdiensten sogenannte Identifizierungsmerkmale ihrer Nutzer erheben und den Sicherheitsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen sollen.

So fordert das BMI konkret "Nummernunabhängige TK-Dienste zur Speicherung von Identifizierungsmerkmalen" zu verpflichten. In seinen Erläuterungen schreibt das Ministerium unter CSU-Politiker Horst Seehofer, dass Nutzer Daten wie "Name, Anschrift oder Geburtsdatum" angeben sollen, wenn sie "nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste" nutzen wollen.

"In erster Linie zielt diese Regelung auf Messengerdienste ab, die primär durch ausländische Anbieter wie bspw. WhatsApp und Facebook angeboten werden", schreibt das BMI dazu. "Diese haben inzwischen die klassische Telefonie und SMS in vielen Fällen abgelöst."

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Begründet wird das Vorgehen damit, dass die Daten Polizei und Co "im Einzelfall bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzung" von den Daten profitieren können.

Was das für Nutzer bedeuten könnten

Sollte diese und anderen Forderungen durchgesetzt werden, bedeute das für Nutzer, dass sie bei den betroffenen Diensten sich entsprechenden identifizieren müssen – und im Normalfall geht das mit dem Ausweis.

Zudem weist Posteo auch darauf hin, dass das BMI Dienste dazu verpflichten will, im Rahmen einer sogenannten Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung "Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewähren". Das bedeutet: Betreiber sollen Behörden dabei helfen, Staatstrojaner auf Nutzergeräte zu installieren. Mehr zum Staatstrojaner lesen Sie hier.

Sowohl bei der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ wird das Gerät des Verdächtigens mit einem sogenannten Staatstrojaner infiziert. Die Online-Durchsuchung nutzen Ermittler, um verschlüsselte Datenträger zu durchsuchen. Bei der Quellen-TKÜ können Behörden dagegen die Kommunikation auf dem infizierten Gerät mitlesen – beispielsweise bei Messengern wie WhatsApp oder Signal.

Linus Neumann, Pressesprecher des Chaos Computer Clubs, kritisiert die Forderungen des BMI. Der Nachrichtenseite "netzpolitik.org" sagt Neumann: "Dieser Angriff auf die Kommunikationsfreiheit aller und die Meinungsfreiheit von Minderheiten sucht seinesgleichen und wäre ein maßloser Versuch, Grundrechte einzuschränken."

Unklar, welche Teile im Gesetzesentwurf landen

Ob und wie viel von der Wunschliste des BMI wirklich durchgesetzt wird, ist noch unklar. Laut Thomas Jarzombek CDU-Politiker und Start-up-Beauftragte der Bundesregierung schreibt dazu auf Twitter, dass das Papier "keine Position der Regierung sei". Laut Jarzombek seien das "alles Punkte des BMI, die in der Ressortabstimmung durchgefallen sind. Zudem seien "in der Abstimmung der Fraktion die meisten Punkte ebenfalls abgelehnt worden."

Welche Punkte nicht abgelehnt wurden, sagte der Politiker aber nicht. t-online hat dazu bereits eine Anfrage an Jarzombeks Büro geschickt und wird den Text updaten, wenn neue Informationen vorliegen.

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Das Ministerium selbst wollte sich zu dem von Dritten veröffentlichten Dokument nicht äußern. "Wenn Sie einen Telefonvertrag abschließen über ein Festnetztelefon, dann sind bei Ihrem Telefonanbieter bestimmte Daten hinterlegt", sagte ein Sprecher aber. Zur Verfolgung schwerer Straftaten könnten diese mit richterlicher Entscheidung abgefragt werden. "Diese sicherheitspolitische Forderung, um die es jetzt geht, soll doch nur sicherstellen, dass ein gleiches Maß an Informationsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden auch besteht, wenn andere Kommunikationswege genutzt werden."

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