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Leistungsschutzrecht: Google bezahlt Verleger


Vergütung journalistischer Inhalte
Google bezahlt Verleger

Von t-online, arg

Aktualisiert am 19.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Firmenlogo des Internetkonzerns Google: Angaben zufolge soll die Website zunächst in der Region rund um San Francisco getestet werden.Vergrößern des BildesFirmenlogo des Internetkonzerns Google: Das Unternehmen hat Verträge mit deutschen Verlegern geschlossen. (Quelle: Waldmüller/imago-images-bilder)
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Google hat mit deutschen Verlegern Lizenzverträge abgeschlossen, die die Vergütung von journalistischen Inhalten regeln. Kleine wie große Medienunternehmen profitieren davon.

Im Juni wurde in Deutschland ein neues Leistungsschutzrecht eingeführt. Dieses basiert auf der europäischen Urheberrechtslinie, durch die Presseverlagen im Internet mehr Rechte eingeräumt werden.

So sollen Verlage Geld dafür erhalten, wenn Suchmaschinen wie Google oder soziale Medien wie Facebook journalistische Inhalte anzeigen.

Um rechtlichen Auseinandersetzungen zu entgehen, die sich womöglich über mehrere Jahre hinwegziehen würden, hat Google jetzt mit zahlreichen deutschen Verlagen Verträge auf Basis des neuen Leistungsschutzrechtes geschlossen.

Dazu zählen unter anderem die Verleger von Massenpublikationen wie Spiegel, Wirtschaftswoche, Handelsblatt und auch t-online.

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Wie gestaltet sich die Vergütung?

Sehr kurze Auszüge von Verlagsinhalten, sogenannte Snippets, fallen nicht unter das neue Leistungsschutzrecht. Diese begrenzten Vorschauen für journalistische Inhalte finden sich vor allem in der Ergebnisliste von Suchmaschinen oder bei Verlinkungen in sozialen Medien. Durch die im Gesetz festgeschriebene "Snippet-Ausnahme" sind diese von der Gebührenpflicht befreit.

Darüber hinaus bietet Google aber auch "Erweiterte Vorschauen von Nachrichten" in der hauseigenen Nachrichtensuche "News" an. Für solche erweiterten Vorschauen gibt es im Gesetz keine Rahmenbedingungen. Um aber zukünftigen Leistungsansprüchen von Seiten der Verleger zu entgehen, hat Google hier ebenfalls entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen.

Über genaue Summen oder Vertragskonditionen hat das Unternehmen keine Informationen veröffentlicht. Laut Philipp Justus, dem Vizepräsidenten von Google Central Europe, richten sich die Zahlungen aber nach urheberrechtlichen Grundsätzen und erfolgen anhand einheitlicher Kriterien. Laut Justus profitieren Verlage immerhin auch davon, wenn ihre Inhalte in Suchmaschinen aufgeführt werden:

"Die Dienste von Google schaffen in Form von Traffic, Werbetechnologie und finanzieller Förderung einen erheblichen Mehrwert für Verlage. […] Darüber hinaus haben Verlage immer die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ihre Inhalte in der Suche angezeigt werden oder nicht sowie darüber, in welchem Umfang ihre Inhalte in einer Vorschau verwendet werden dürfen."

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