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Streit um Google: Richter kritisiert Leistungsschutzrecht


Streit mit Google
Richter kritisiert Leistungsschutzrecht harsch

Von reuters
08.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Im Streit mit Google hat die Verleger-Gemeinschaft VG Media herbe Kritik erhalten.Vergrößern des BildesIm Streit mit Google erhält die Verleger-Gemeinschaft VG Media die zweite, herbe Enttäuschung. (Quelle: imago/Bernhard Classen)
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Mit dem Leistungsschutzrecht wollen Verleger den Suchmaschinen-Giganten Google zur Kasse bitten, weil der Dienst eine Darstellung von Textausrissen und Vorschaubildern zeigt – doch das umstrittene Gesetz hat Lücken.

Beim Streit zwischen Google und deutschen Verlagen über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet zeichnet sich keine Lösung ab. Das Landgericht Berlin vertagte nach einer Verhandlung am Dienstag das Verfahren. Beide Parteien haben nun vier weitere Wochen Zeit, sich zum Thema zu äußern. Ob die Richter dann Anfang März oder erst später ein Urteil verkünden, ist offen.

Leistungsschutzrecht in der Kritik

Die Juristen müssen darüber entscheiden, ob der US-Konzern Online-Inhalte der Medienhäuser nach dem umstrittenen Leistungsschutzrecht verwertet und dafür Geld zahlen sollte. Wenn die Richter dies verneinen, könnte das viel kritisierte Gesetz faktisch gescheitert sein. Gibt das Gericht der Klage von Axel Springer, Handelsblatt & Co. allerdings statt, würden die Pressehäuser Auskunft über die Google-Umsätze in Deutschland und dann Schadenersatz fordern. Dies dürfte zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite steht die Verwertungsgesellschaft VG Media mit Verlagen wie Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

"Ein sehr schlechtes Gesetzt"

Richter Peter Scholz äußerte sich skeptisch zum Gesetz. "In meinen Augen ist das ein sehr schlechtes Gesetz, das viele Frage aufwirft." Es gebe Ungenauigkeiten und Unschärfen. Scholz kritisierte, dass die EU die Regelung hätte absegnen müssen. "Wir sind der Meinung, dass das Gesetz hätte notifiziert werden müssen."

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