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Ebay Kleinanzeigen: Verbraucherschützer warnen vor Betrügerbanden


Verbraucherschützer warnen vor Betrügerbanden bei Online-Kleinanzeigen

Von dpa
16.01.2020Lesedauer: 3 Min.
Mann am Laptop: Über Online-Kleinanzeigen lässt sich, bequem am Computer, von zu Hause aus einkaufen und verkaufen. Vorsicht jedoch vor trickreichen Betrügern.Vergrößern des BildesMann am Laptop: Über Online-Kleinanzeigen lässt sich, bequem am Computer, von zu Hause aus einkaufen und verkaufen. Vorsicht jedoch vor trickreichen Betrügern. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn-bilder)
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Auf den Seiten für Online-Kleinanzeigen tummeln sich auch Betrüger

Früher nutzte man die Pinnwand im örtlichen Supermarkt, heute gibt es Online-Kleinanzeigen. Ob ungenutztes Baumaterial, ein alter Kleiderschrank oder der gebrauchte Fernseher: Fast alles findet dort einen Käufer. Doch längst haben auch Betrüger die Kleinanzeigen für sich entdeckt und bringen mit teilweise perfiden Maschen Käufer und Verkäufer um ihr Geld.

"Das sind größere kriminelle Vereinigungen, die massenhaft abzocken", sagt Declan Hiscox von der österreichischen Informationsplattform Watchlist Internet. Vor einer speziellen Betrugsmasche warnt die Polizei: der Trick mit Paypal "Family & Friends".

Denn bei dem Bezahldienst gibt es zwei Varianten. "Waren & Dienstleistungen" ist kostenpflichtig und wird vor allem von Händlern genutzt. Käufer und Verkäufer haben den Schutz von Paypal, dass sie bei Problemen ihr Geld zurückbekommen. Kostenlos ist dagegen der Geldversand bei "Family & Friends". Hier genügt eine Mailadresse, an die das Geld geschickt werden soll. Eine Absicherung gibt es nicht.

Das machen sich Betrüger zunutze. Sie inserieren in den Kleinanzeigen Produkte zu guten Preisen und bitten darum, den Betrag über Paypal "Family & Friends" zu bezahlen. Wenn der Käufer merkt, dass die Ware bei ihm nicht ankommt, ist das Konto der Betrüger längst aufgelöst.

Vorsicht bei Vorkasse

Grundsätzlich sollten Käufer immer vorsichtig sein, wenn der Kauf nur oder unbedingt per Vorkasse abgewickelt werden soll oder kann, rät Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Zwar hat man auch bei einem Kauf über Online-Kleinanzeigen gesetzliche Ansprüche, falls die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder gar nicht verschickt wurde. Aber oft ist es schwierig, die durchzusetzen."

Besonders dubios sei es häufig, wenn Zahlungen ins Ausland gehen sollen, weiß Rehberg. "Die Verkäufer lassen sich alle möglichen Ausreden einfallen, warum das so ist und weshalb das Geld vorab gezahlt werden muss. In einem solchen Fall sollten Verbraucher den Kauf aber vorsichtshalber abbrechen."

Auch Declan Hiscox warnt vor solchen Geschäften: "Manche Betrüger bitten darum, den Kaufbetrag vorab mit einem Zahlungstransferdienst zu überweisen, zum Beispiel Western Union oder Moneygram. Der Betrüger erhält das Geld und taucht damit unter." Für den Käufer gibt es keine Möglichkeit, den Betrag zurückzubekommen.

Manchmal setzen die Betrüger sogar Speditionsfirmen als vermeintlich unabhängige Treuhänder ein, sagt Hiscox. Das Geld soll auf deren Konto überwiesen werden, dann verschickt die Spedition die Ware. Doch die Firma ist in der Regel erfunden, das Geld landet auch hier wieder bei den Betrügern.

Auch Verkäufer werden gelinkt

Ebenfalls vorsichtig sollte sein, wer auf Online-Kleinanzeigenmärkten selbst als Verkäufer auftritt. Besonders schwer zu durchschauen ist der sogenannte Dreiecks-Trick. Bei dieser Masche stellt man als Verkäufer etwas online, zum Beispiel ein Smartphone. Der Betrüger signalisiert sein Interesse. Gleichzeitig stellt er selbst das identische Smartphone ebenfalls zum Verkauf ein.

Meldet sich beim Betrüger ein Käufer, gibt er diesem die Kontodaten des ursprünglichen Verkäufers. Sobald das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, verschickt dieser die Ware – allerdings an den Betrüger. Auch hier wird gerne Paypal als Zahlungsmittel genutzt. Denn dann bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Käuferschutz greift. Hat der Käufer per Überweisung bezahlt, dann bekommt er sein Geld dagegen nicht zurück, sofern der Verkäufer den Versand nachweisen kann.

Hiscox kennt auch Fälle, in denen Betrüger gefälschte Zahlungsbestätigungen verschickt haben, um so den Verkäufer dazu zu bringen, die Ware zu verschicken. "Verkäufer sollten immer erst prüfen, ob das Geld wirklich auf ihrem Konto eingegangen ist, bevor sie etwas versenden. Und von Drohungen bloß nicht einschüchtern lassen!"

Persönlicher Verkauf immer noch am besten

"Am sichersten ist es, ein Geschäft über Online-Kleinanzeigen immer persönlich und in bar abzuwickeln", rät Verbraucherschützerin Rehberg. So könne man die ganzen Betrugsmaschen umgehen. Gerade wertvollere Ware sollten Käufer unbedingt persönlich abholen, am besten noch zusammen mit einem Zeugen.

Wer etwas verkauft, sollte die Ware immer nur an den tatsächlichen Käufer übergeben. Denn beim Abholtrick schickt der Käufer einen Vertreter und reklamiert später, die Ware nicht erhalten zu haben. Hat er über Paypal bezahlt, kann er das Geld dann zurückfordern. Von einem Vertreter sollte sich der Verkäufer den Ausweis zeigen und den Erhalt der Ware quittieren lassen.

Hiscox empfiehlt, für alle Geschäftskontakte die Nachrichtensysteme der Plattformen zu nutzen: "Die Plattformen haben nämlich Filter eingerichtet, mit denen sie manche betrügerische Nachricht erkennen." Dagegen nutzten Betrüger gerne WhatsApp oder E-Mail. Wer also auf einen anderen Kommunikationskanal als den der Plattform besteht, hat vielleicht nicht die besten Absichten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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