t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeDigitalAktuelles

SMS-Betrug: LKA Bayern warnt Handybesitzer


LKA warnt vor Neue SMS-Betrugsmasche
LKA Bayern warnt vor SMS-Abzocke

Andreas Lerg

06.05.2010Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Neue Abzocker-SMS soll Handybesitzern das Geld aus der Tasche ziehen. (Bild: stock:xchng)Vergrößern des Bildes
Neue Abzocker-SMS soll Handybesitzern das Geld aus der Tasche ziehen. (Bild: stock:xchng)

Das Landeskriminalamt Bayern warnt vor einer neuen SMS-Betrugsmasche. Eine scheinbar harmlose SMS eines Bekannten lockt in die Falle: Wer darauf antwortet oder die Nummer des Absenders anruft, erlebt eine teure und pikante Überraschung.

Das LKA Bayern ermittelt derzeit gegen eine Firma, die mit einer neuen SMS-Betrugsmasche Handybesitzer abzocken will. In einer scheinbar harmlosen SMS teilt ein angeblicher Bekannter seine neue Handynummer mit. Sobald der Empfänger der SMS den Fehler macht, die Nummer anzurufen oder auf die Kurznachricht zu antworten, landet wenige Tage später eine Rechnung in seinem Briefkasten. Darin wird er aufgefordert, 79 Euro für die Teilnahme an einem Erotik-Chat zu bezahlen.

So reagieren Sie richtig auf die SMS

Das LKA rät Handybesitzern, nicht auf SMS zu reagieren, die von unbekannten Absendern kommen. Sollte es bereits zu spät sein und eine Rechnung angekommen sein, dann sollte der Betroffene schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und nicht bezahlen. Hierbei können die Verbraucherzentralen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel bietet einen Musterbrief zur Abwendung unberechtigter Forderungen an. Wurde jedoch die Forderung der Betrüger bereits beglichen, sind mehrere Maßnahmen nötig um das Geld zurück zu erhalten. Zunächst heißt es, die Beweise zu sichern - also die SMS nicht vom Handy löschen, Rechnung und Schriftstücke aufbewahren und den Einzelverbindungsnachweis vom Mobilfunkdienstleister anfordern, falls diese nicht Bestandteil der Monatsrechnung ist.

Betrüger muss Nutzung des Dienstes beweisen

Kann das Opfer mit dem Einzelverbindungsnachweis belegen, dass es zum fraglichen Zeitpunkt keinerlei Gespräche geführt hat, ist das Problem gelöst. Denn die Firma muss beweisen, dass der Dienst, für den sie die Rechnung stellt, auch tatsächlich benutzt wurde. Auf jeden Fall sollte das Betrugsopfer eine Anzeige bei der für ihn zuständigen Polizeidienststelle stellen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website