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O2-Roaming-Gebühren: Verbraucherschützer wollen klagen


Roaming-Gebühren
Verbraucherschützer wollen gegen O2 klagen

Von afp
07.08.2017Lesedauer: 2 Min.
Einige O2-Kunden müssten erst aktiv werden, bevor sie von Roaminggebühren befreit würden – dies verstoße Verbraucherschützern zufolge gegen das Irreführungsverbot .Vergrößern des BildesEinige O2-Kunden müssten erst aktiv werden, bevor sie von Roaminggebühren befreit würden – dies verstoße Verbraucherschützern zufolge gegen das Irreführungsverbot . (Quelle: Archiv/Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will gegen die Telefónica-Marke O2 klagen, weil einige Kunden erst eine SMS an das Unternehmen schicken müssen, um von Roaming-Gebühren befreit zu werden.

O2 wies die Kritik zurück: Die Regelung entspreche den Vorgaben in Deutschland. Betroffen sind Kunden von O2 mit einem sogenannten alternativen Tarif – sie haben vor Mitte Juni einmal einen speziellen Vertrag geschlossen oder ein zusätzliches Paket gekauft, um im Ausland günstig zu telefonieren, auch im Nicht-EU-Ausland. Diese Kunden habe O2 entscheiden lassen wollen, ob ein Wechsel jeweils vorteilhaft sei, sagte ein Telefónica-Sprecher am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Bei allen anderen Kunden wurde der Tarif automatisch auf die neue EU-Regelung umgestellt.

Verstoß gegen das Irreführungsverbot

O2 informierte auf seiner Internetseite und in den Mai-Rechnungen darüber, dass bestimmte Kunden aktiv werden müssen, um in den neuen Roaming-Tarif zu wechseln. Genau dies verstoße gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, argumentieren die Verbraucherschützer: Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an O2 geschrieben hätten. Dies stehe nicht mit der EU-Verordnung im Einklang.

Idee des europäischen Gesetzgebers sei "Roam-Like-At-Home" gewesen: für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause. Verbraucher müssten unabhängig von ihrem Tarif nicht selbst aktiv werden.
Der vzbv mahnte O2 deshalb ab – erfolglos. Daher wolle der Verband die Vorgehensweise nun gerichtlich untersagen lassen, kündigten die Verbraucherschützer an.

O2 dagegen erklärte, das Unternehmen habe "immer offen und gut sichbar kommuniziert". Diese Auffassung habe O2 gegenüber dem vzbv ausführlich dargelegt.

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Anbieter dürfen nur bei Missbrauch Roaming-Gebühren erheben

Die Roaming-Gebühren in der EU waren zum 15. Juni gefallen. Verbraucher können seitdem zu ihrem Inlandstarif im EU-Ausland telefonieren, Kurznachrichten schreiben und das mobile Internet nutzen. Zusatzkosten dürfen die Anbieter aber bei Missbrauch erheben, also etwa dann, wenn jemand einen Mobilfunkvertrag günstiger im EU-Ausland abschließt, die SIM-Karte dann aber dauerhaft in Deutschland benutzt, um Geld zu sparen.

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