Die Wohnpauschale beim BAföG: SÀtze und Regeln
Die Wohnpauschale können sowohl BAföG-Bezieher, die bei ihren Eltern wohnen, als auch Studenten und Auszubildende mit eigenem Haushalt bekommen. Die Höhe der Zahlungen unterscheidet sich allerdings deutlich.
BAföG-EmpfÀnger mit Anspruch auf Wohnpauschale
Anspruchsberechtigt sind BAföG-Studenten an Fachhochschulen, Hochschulen und Akademien. Auch SchĂŒler der Fachschulklassen mit angeschlossener Berufsausbildung sowie SchĂŒler an Abendgymnasien und Kollegs können die Wohnpauschale erhalten. Bis Herbst 2010 richteten sich die Zahlungen nach der Höhe der Miete beziehungsweise der Wohnkosten. Seither spielt die Miete jedoch keine Rolle mehr, sondern der Zuschuss wird als gesetzlich festgelegte Pauschale gezahlt. (BAföG-Bedarf fĂŒr SchĂŒler an Fachschulen)
So viel Geld gibt es vom Staat
Studenten, SchĂŒler und Auszubildende, die noch bei ihren Eltern wohnen und Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, bekommen eine Wohnpauschale in Höhe von 49 Euro, so der Stand von 2011. Wer hingegen einen eigenen Haushalt unterhĂ€lt, bekommt 224 Euro im Monat. Dieser Satz flieĂt auch, wenn es sich bei dem Haushalt um eine Wohngemeinschaft handelt. Eine EinschrĂ€nkung ist allerdings zu beachten: Wer einen eigenen Haushalt in einer Wohnung unterhĂ€lt, die den Eltern gehört, bekommt keine Wohnpauschale. (ElternunabhĂ€ngiges BAföG: Wann möglich?)